Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 25. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Internationals, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und wissen möchten, wie aus einem befristeten Aufenthalt ein dauerhafter werden kann. Nach der Lektüre kennen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, wissen, wie viele Jahre die einzelnen Wege dauern, und wie der Antrag abläuft.
- Was die Niederlassungserlaubnis ist
- Die allgemeinen Voraussetzungen
- Schnellere Wege für bestimmte Gruppen
- So stellen Sie den Antrag
- Die Erlaubnis behalten
- Häufige Fragen
Was die Niederlassungserlaubnis ist
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Wie Handbook Germany erklärt, muss eine normale Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde immer wieder verlängert werden. Bei der Niederlassungserlaubnis ist das nicht nötig. Außerdem dürfen Inhaberinnen und Inhaber ohne Einschränkungen arbeiten.
Der Antrag geht an die Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Die richtige Behörde finden Sie unter bamf.de. Manche Einzelheiten unterscheiden sich je nach Bundesland (Land), etwa wie viel Wohnraum als ausreichend gilt. Was im Einzelfall gilt, bestätigt deshalb die Behörde vor Ort.
Die allgemeinen Voraussetzungen
Der allgemeine Weg gilt für alle, die nicht unter einen der schnelleren Wege fallen. Antragstellende brauchen:
- Eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren.
- Einen gesicherten Lebensunterhalt für sich und ihre Familie, ohne Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Ausnahmen sind Kindergeld und Elterngeld.
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, mit Nachweis.
- 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge spielt keine Rolle.
- Ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familie. Die übliche Größe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was gilt, können Ihnen die Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle vor Ort sagen.
- Eine Arbeitserlaubnis.
- Einen abgeschlossenen Orientierungskurs, der Teil des Integrationskurses ist.
- Keine schweren Straftaten. Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafen von bis zu drei Monaten wirken sich grundsätzlich nicht aus.
Schnellere Wege für bestimmte Gruppen
Mehrere Gruppen können den Antrag früher stellen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die übrigen allgemeinen Voraussetzungen weiterhin: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Arbeitserlaubnis, Orientierungskurs und keine schweren Straftaten.
Fachkräfte und Forschende
Als Fachkraft gilt, wer in einem Beruf arbeitet, für den eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein anerkannter Hochschulabschluss nötig ist. Nach den aktuellen Regeln können Fachkräfte und Forschende nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie brauchen 36 Monate Rentenbeiträge, einen Arbeitsplatz und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1.
Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland
Wer in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft oder forschende Person besitzt, kann den Antrag nach 2 Jahren mit dieser Erlaubnis stellen. Nötig sind 24 Monate Rentenbeiträge, ein Arbeitsplatz und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1.
Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU
Wer eine Blaue Karte EU hat, kann den Antrag nach 27 Monaten stellen. Nötig sind 27 Monate Rentenbeiträge, eine passende Arbeitsstelle und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 ist die Erlaubnis schon nach 21 Monaten möglich.
Selbstständige und Beamtinnen und Beamte
Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, kann die Erlaubnis nach 3 Jahren bekommen, wenn er oder sie sich und die Familie ohne Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt versorgt. Außerdem nötig sind eine ausreichende Krankenversicherung, Beiträge zur Rentenversicherung und keine Vorstrafen. Beamtinnen und Beamte können die Erlaubnis nach 3 Jahren Aufenthalt bekommen und müssen keine Rentenbeiträge nachweisen.
Familienangehörige und Kinder
Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger können den Antrag nach 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Sie brauchen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und müssen zeigen, dass sie weiter mit dem deutschen Familienmitglied zusammenleben werden. Der Bezug von Wohngeld ist in diesem Fall kein Problem.
Wer mit einer Person mit Niederlassungserlaubnis verheiratet ist oder war, kann die Erlaubnis bekommen, wenn der eigene Lebensunterhalt gesichert ist. Die Voraussetzungen zu Rentenbeiträgen und Beschäftigung kann dabei der Ehepartner oder die Ehepartnerin erfüllen. Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin die Erlaubnis als Fachkraft nach § 18c Aufenthaltsgesetz, kann der Partner oder die Partnerin den Antrag nach 3 Jahren stellen. Dafür sind mindestens 20 Wochenstunden Arbeit, ein Deutschzertifikat auf dem Niveau B1 und die übrigen allgemeinen Voraussetzungen nötig.
Kinder ausländischer Staatsangehöriger können die Erlaubnis ab 16 Jahren bekommen, wenn sie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben. Ab 18 brauchen sie zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und einen gesicherten Lebensunterhalt, es sei denn, sie sind in einer Berufsausbildung oder im Studium. Den Antrag stellen die Eltern oder ein Vormund.
Für anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit Schutzstatus gelten eigene Regeln.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag wird schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Dafür gibt es das Formular Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis, das auf der Website der Behörde steht. Laut Handbook Germany schicken Antragstellende das ausgefüllte Formular per Post mit einem biometrischen Passfoto und diesen Unterlagen:
- eine Kopie des Reisepasses
- eine Kopie des Arbeitsvertrags, 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die aktuelle Beschäftigung, nicht älter als 14 Tage
- für Selbstständige: der letzte Steuerbescheid und ein Prüfbericht einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters
- eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse über den Versicherungsschutz
- eine Kopie des Mietvertrags
- Kopien der Zertifikate über die Deutschprüfung und den Integrationstest
- eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
- für Menschen, die Kindergeld, Elterngeld oder ähnliche Leistungen bekommen: die entsprechenden Bescheide
Oft verlangen die Behörden außerdem Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Wer einen der schnelleren Wege nutzt, reicht meist weniger Unterlagen ein. Was nötig ist, steht im Formular. Das Verfahren kann sich von Behörde zu Behörde unterscheiden.
Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr an. Die Seite nennt weder die Höhe noch eine Bearbeitungszeit. Beides legt die Ausländerbehörde fest. Sie informiert die Antragstellenden schriftlich, sobald sie den Antrag geprüft hat.
Die Erlaubnis behalten
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet, kann aber verloren gehen. Nach § 51 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlischt sie grundsätzlich, wenn die Inhaberin oder der Inhaber sich mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhält oder in ein anderes Land zieht. Laut Handbook Germany ist die Erlaubnis nur dann sicher, wenn die Ausländerbehörde bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt vorübergehend ist.
Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn sie mit falschen Angaben erlangt wurde. Wer als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt, kann ausgewiesen werden und die Erlaubnis verlieren.
Bei Fragen zur eigenen Situation bieten zwei Dienste kostenlose Beratung in vielen Sprachen an: die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienst (JMD, für Menschen unter 27 Jahren). Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Ausländerbehörde.
Häufige Fragen
Darf man mit einer Niederlassungserlaubnis in anderen EU-Ländern leben?
In der Regel nicht. Wer in anderen EU-Ländern leben und arbeiten möchte, braucht die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Mit ihr ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land zu bekommen. Eine vorübergehende Arbeit in einem anderen EU-Land lässt sich vorher mit der Ausländerbehörde besprechen.
Was kostet die Niederlassungserlaubnis?
Es fällt eine Gebühr an, die Seite nennt aber keine Höhe. Die zuständige Ausländerbehörde legt die Gebühr fest und teilt sie den Antragstellenden mit.
Spielt die Höhe der Rentenbeiträge eine Rolle?
Nein. Entscheidend ist die Zahl der Beitragsmonate, nicht die Höhe. Auf dem allgemeinen Weg sind 60 Monate nötig, auf den schnelleren Wegen weniger. Beamtinnen und Beamte müssen keine Beiträge nachweisen.
Kann man trotz Kindergeld die Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Kindergeld und Elterngeld sind Ausnahmen von der Regel, dass Antragstellende kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen dürfen. Bei Familienangehörigen deutscher Staatsangehöriger und bei Kindern, die 18 werden, wird auch Wohngeld akzeptiert. Ob sich andere Zahlungen auf einen Antrag auswirken, entscheidet die Ausländerbehörde.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 25. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich, das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Wenden Sie sich für Ihre eigene Situation an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Permanent Residence Permit for Immigrants, abgerufen am 25. Oktober 2026
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