Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen, die vor Kurzem mit einem ausländischen Hochschulabschluss nach Deutschland gezogen sind und wissen möchten, wie dieser Abschluss hier behandelt wird. Danach wissen Sie, wann eine Anerkennung vorgeschrieben ist, wie Sie Ihren Abschluss in der Datenbank anabin prüfen, wie Sie eine Zeugnisbewertung beantragen und wo Sie kostenlose Beratung finden.
- Wann die Anerkennung Pflicht ist und wann sie nur hilft
- Den Abschluss in anabin prüfen
- Die Zeugnisbewertung
- Das Verfahren für reglementierte Berufe
- Kostenlose Beratung und Unterstützung
- Häufige Fragen
Wann die Anerkennung Pflicht ist und wann sie nur hilft
Zuerst kommt es darauf an, ob Ihr Beruf reglementiert ist. Handbook Germany erklärt, dass man für manche Berufe neben einem Hochschulabschluss auch eine Berufszulassung braucht. Diese sogenannten reglementierten Berufe umfassen etwa Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Pflegekräfte sowie Lehrkräfte. Wer in einem dieser Berufe arbeiten will, muss seine Qualifikation anerkennen lassen und zusätzlich bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem er lebt oder leben möchte, eine Berufszulassung beantragen.
Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert aber Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf der Seite von Handbook Germany zu ausländischen Berufsqualifikationen heißt es außerdem, dass reglementierte Berufe vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Soziales zu finden sind. Einige sind in ganz Deutschland einheitlich geregelt, andere werden von einzelnen Bundesländern geregelt und gibt es nicht in jedem Bundesland. Ob Ihr Beruf dazugehört, können Sie in der Liste BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit oder auf anerkennung-in-deutschland.de nachsehen.
Wer einen ausländischen Abschluss hat, hat unabhängig von Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit ein Recht auf das Anerkennungsverfahren. Ein bestimmter Aufenthaltstitel ist erst für eine Qualifizierungsmaßnahme, einen Anpassungslehrgang oder die Aufnahme einer Beschäftigung nötig. Fragen zu Ihrem eigenen Aufenthaltsstatus klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung.
Den Abschluss in anabin prüfen
Für akademische Abschlüsse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Die ZAB betreibt die Datenbank anabin. Dort sehen Sie, ob Ihre Hochschule und Ihr Abschluss bereits als in Deutschland anerkannt geführt werden.
Anerkannt sein müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule. Ist das der Fall, zeigt anabin den Status H+ an. Handbook Germany weist außerdem darauf hin, dass die Bezeichnung des Abschlusses in anabin mit der Bezeichnung auf Ihrem Abschlusszeugnis übereinstimmen muss.
Anabin enthält auch Schulzeugnisse und zeigt, ob sie zum Hochschulzugang berechtigen. Schulabschlüsse erkennt die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes an. Welche Stelle zuständig ist, steht ebenfalls in anabin.
Die Zeugnisbewertung
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und nicht in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, können Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung beantragen. Darin wird Ihr Abschluss mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss verglichen. Handbook Germany rät, vorher herauszufinden, wofür Sie die Zeugnisbewertung nutzen könnten, damit Sie sicher sind, dass sie das richtige Dokument für Ihre Pläne ist. Der Vorab-Check der ZAB zeigt, ob für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung möglich ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Unter Umständen gibt es finanzielle Unterstützung.
Der Antrag wird online gestellt:
- Legen Sie ein BundID-Konto an, das zentrale Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland.
- Erstellen Sie damit ein Konto auf der Website der ZAB.
- Scannen Sie die im Vorab-Check genannten Unterlagen ein und speichern Sie sie als PDF-Dateien.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weitermachen.
- Bezahlen Sie die Gebühr beim Absenden online. Der Gebührenbescheid erscheint anschließend in Ihrem ZAB-Konto.
Die Bearbeitungszeit von drei Monaten beginnt, sobald alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr vollständig bezahlt ist. Bei Anträgen für eine Blaue Karte EU oder im beschleunigten Fachkräfteverfahren kann es schneller gehen. Braucht die ZAB weitere Informationen, schickt sie eine Nachricht an Ihr Online-Konto. Dort können Sie auch den Bearbeitungsstand verfolgen. Sobald die Zeugnisbewertung zum Herunterladen bereitsteht, werden Sie per Nachricht und per E-Mail benachrichtigt.
Das Verfahren für reglementierte Berufe
Bei reglementierten Berufen hängt die zuständige Behörde von Ihrem Beruf und Ihrem Wohnort ab. Im Anerkennungs-Finder geben Sie Ihre Berufsbezeichnung ein oder wählen sie aus einer Liste von A bis Z aus. Anschließend geben Sie Ihre Stadt ein und sehen die zuständige Stelle.
Laut Handbook Germany brauchen Sie in der Regel:
- Ihr Zeugnis oder Diplom (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweise über Ihre Tätigkeit im Beruf, etwa Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge oder Fotos Ihrer Arbeit
- ein Antragsformular der zuständigen Behörde
- eventuell einen Lebenslauf, den Nachweis eines Deutschtests oder ärztliche Unterlagen
Eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag erhalten Sie meist innerhalb eines Monats. Sind Antrag und Unterlagen vollständig, folgt der Anerkennungsbescheid in der Regel nach etwa drei Monaten. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
- Volle Anerkennung: Ihre Qualifikation ist mit einer deutschen vergleichbar und Sie dürfen in Ihrem Beruf arbeiten.
- Wesentliche Unterschiede: Im Bescheid steht, was fehlt. Das können Sie durch eine Ausgleichsmaßnahme nachholen, bevor Sie die volle Anerkennung erhalten.
- Keine Anerkennung: Die Qualifikation weicht zu stark vom deutschen Standard ab. Möglich sind dann etwa eine Umschulung, eine Weiterbildung oder andere Wege.
Kostenlose Beratung und Unterstützung
Beratungsstellen können Ihnen sagen, welche Behörde zuständig ist, welche Schritte als Nächstes anstehen und wie sich das Verfahren finanzieren lässt. Handbook Germany nennt das IQ Netzwerk als beste Anlaufstelle. Eine Beratungsstelle finden Sie über die Suche auf anerkennung-in-deutschland.de, indem Sie Ihr Land und Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl eingeben.
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beantwortet Fragen auf Deutsch und Englisch unter +49 30 1815 1111. Die Beratung ist kostenlos, es fallen aber die normalen Telefongebühren an. Bei reglementierten Berufen helfen die Beraterinnen und Berater bei der Vorbereitung, können den Antrag aber in der Regel nicht für Sie ausfüllen oder einreichen.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Anerkennung, wenn mein Beruf nicht reglementiert ist?
Nein. Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert trotzdem Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber Ihre Qualifikationen dann besser einschätzen können.
Wie lange dauert die Zeugnisbewertung?
Die Bearbeitungszeit der ZAB beträgt drei Monate. Sie beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr vollständig bezahlt ist. Bei Anträgen für eine Blaue Karte EU oder im beschleunigten Fachkräfteverfahren kann es schneller gehen.
Was kostet die Zeugnisbewertung?
Die für diesen Ratgeber genutzten Quellen nennen keinen Betrag. Die Gebühr wird beim Absenden des Antrags online bezahlt, und der Gebührenbescheid erscheint in Ihrem ZAB-Konto. Unter Umständen gibt es finanzielle Unterstützung. Eine Beratungsstelle kann Ihnen die Möglichkeiten erklären.
Brauche ich einen bestimmten Aufenthaltstitel, um die Anerkennung zu beantragen?
Nein. Wer einen ausländischen Abschluss hat, hat unabhängig von Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit ein Recht auf das Anerkennungsverfahren. Ein bestimmter Aufenthaltstitel ist erst für eine Qualifizierungsmaßnahme, einen Anpassungslehrgang oder eine Beschäftigung nötig. Fragen zu Ihrem eigenen Status klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung.
Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren können sich ändern. Das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Anerkennung ausländischer Zeugnisse, abgerufen am 21. Oktober 2026
- handbookgermany.de: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, abgerufen am 21. Oktober 2026
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