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Das Jobcenter: Bürgergeld und Hilfe bei der Arbeitssuche

Ramo von Ramo
7 November 2026
in Ankommen in Deutschland
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Green fields and a narrow country road lead to a red-brick farmhouse among trees, with a blossoming tree and distant wind turbines under blue sky.

Farmland and brick farmhouse in rural Münsterland. Photo: Sergej *****/Pexels

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Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 7. November 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen

Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und das Jobcenter verstehen möchten, also die Stelle, die Grundsicherung zahlt und Menschen in Arbeit vermittelt. Nach der Lektüre wissen Sie, wer einen Anspruch hat, was das Jobcenter im Gegenzug von Ihnen erwartet und wie es sich von der Agentur für Arbeit unterscheidet.

  • Was das Jobcenter macht
  • Jobcenter oder Agentur für Arbeit?
  • Wer Grundsicherung bekommen kann
  • Wer in der Regel keinen Anspruch hat
  • Wie Einkommen und Vermögen angerechnet werden
  • Was das Jobcenter von Ihnen erwartet
  • Häufige Fragen

Was das Jobcenter macht

Wer in Deutschland lebt und den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht selbst bestreiten kann, kann beim Jobcenter Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Laut dem Jobcenter-Ratgeber von Handbook Germany hieß diese Leistung früher Bürgergeld und davor Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Das neue System soll Menschen schneller in Arbeit bringen, und seine Regeln zu Vermögen, Wohnkosten und Mitwirkungspflicht sind strenger.

Die monatliche Zahlung, das Grundsicherungsgeld, deckt alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Strom und Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Außerdem übernimmt das Jobcenter Miete und Heizung, die Heizkosten allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Den Betrag berechnet das Jobcenter für jeden Haushalt einzeln.

Vorrangiges Ziel des Jobcenters ist es, Ihnen zu einer Arbeit zu verhelfen, damit Sie finanziell unabhängig werden. Neben der monatlichen Zahlung kann es Folgendes übernehmen oder anbieten:

  • Deutschkurse oder Weiterbildungen, wenn sie Ihre Chancen auf eine Stelle verbessern
  • das Bildungspaket, also Leistungen zu Bildung und Teilhabe
  • Geld oder Gutscheine für Möbel für die erste eigene Wohnung
  • zusätzliche Hilfe in besonderen Lebenslagen, etwa bei einer Schwangerschaft oder einer schweren Erkrankung
  • Einstiegsgeld, wenn Sie nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen
  • Beiträge zur Krankenversicherung

Unter Umständen übernimmt das Jobcenter auch die Kosten dafür, ausländische Abschlüsse übersetzen und beglaubigen zu lassen. Das Geld kommt in der Regel aus dem Vermittlungsbudget. Einen festen Anspruch darauf gibt es nicht: Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Die Seite empfiehlt, vor der Beauftragung einer Übersetzung beim Jobcenter nachzufragen.

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Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Neuankömmlinge verwechseln diese beiden Stellen häufig. Die Agentur für Arbeit, auch Arbeitsagentur genannt, zahlt Arbeitslosengeld I (ALG I), eine Versicherungsleistung. Wer mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und nun arbeitslos ist, bekommt zunächst ALG I von der Arbeitsagentur.

Das Jobcenter ist zuständig, wenn jemand keinen Anspruch auf ALG I hat, das ALG I ausgelaufen ist oder es zum Leben nicht reicht. Es hilft auch Menschen, die arbeiten, aber zu wenig verdienen, um sich und ihre Familie zu versorgen. Kurz gesagt: Die Arbeitsagentur zahlt nach den früher geleisteten Beiträgen, das Jobcenter nach dem Bedarf.

Wer Grundsicherung bekommen kann

Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht (die Seite nennt diese Altersgrenze nicht, sondern verweist auf eine eigene Themenseite)
  • Sie sind erwerbsfähig, können also in der Regel mindestens 3 Stunden täglich arbeiten
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland
  • Sie sind hilfebedürftig, das heißt, Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht für Ihren Lebensunterhalt
  • Sie finden keine Arbeit oder verdienen zu wenig und haben entweder keinen (weiteren) Anspruch auf ALG I, oder es reicht nicht aus

Den Bedarf prüft das Jobcenter für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also alle Personen im Haushalt, die füreinander einstehen sollen. Dazu gehören Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder unter 25, die bei Ihnen wohnen und sich nicht selbst versorgen können. Auch eine Partnerin oder ein Partner zählt dazu, wenn einer dieser Fälle zutrifft: Sie leben seit mehr als einem Jahr zusammen, Sie haben ein gemeinsames Kind und wohnen zusammen, Sie haben Zugriff auf die Konten des anderen, oder Sie versorgen gemeinsam Kinder oder Angehörige. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft (WG) zählen nicht dazu.

Wer in der Regel keinen Anspruch hat

Das Jobcenter ist nicht zuständig für:

  • Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung, die Asylbewerberleistungen vom Sozialamt erhalten
  • Studierende
  • Menschen, die zu alt oder dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind; für sie ist das Sozialamt zuständig
  • Menschen, die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind, zum Beispiel mit einer Chancenkarte
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den ersten 3 Monaten nach ihrer Ankunft sowie so lange, wie sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus der Arbeitssuche ergibt

Die EU-Regel gilt nicht für Menschen, die in Deutschland arbeiten, auch wenn sie wenig verdienen, oder die selbstständig sind. Für Menschen, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben oder vor Kurzem ihre Arbeit verloren haben, gelten eigene Regeln. Handbook Germany verlinkt auf eine Tabelle der GGUA (einer Beratungsorganisation für Geflüchtete und Migranten), aus der hervorgeht, welche Aufenthaltstitel einen Zugang zu Leistungen eröffnen.

Der Bezug von Leistungen kann außerdem Probleme verursachen, wenn Sie einen Aufenthaltstitel verlängern, eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder sich einbürgern lassen möchten, weil Sie dann womöglich die Voraussetzung nicht erfüllen, Ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Fragen zum eigenen Aufenthaltsstatus klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung.

Wie Einkommen und Vermögen angerechnet werden

Beim Antrag müssen Sie Ihr Einkommen angeben. Dazu zählen Lohn, ALG I, Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Renten, Mieteinnahmen, Zinsen, Steuererstattungen und Abfindungen. Bestimmte Beträge, den sogenannten Freibetrag, sowie bestimmte Ausgaben rechnet das Jobcenter nicht an. Auch die ersten 100 Euro eines Hinzuverdienstes bleiben unberücksichtigt.

Ersparnisse und Erbschaften gelten als Vermögen. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs dürfen Sie während der sogenannten Karenzzeit mehr von Ihren Ersparnissen behalten. Wie viel, sagt die Seite nicht. Ab dem siebten Monat hängt der Betrag, den Sie behalten dürfen, das Schonvermögen, von Ihrem Alter ab (Stand 2026):

  • bis 21 Jahre: 5.000 Euro
  • 22 bis 30 Jahre: 7.500 Euro
  • 31 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • 51 bis 60 Jahre: 15.000 Euro
  • ab 61 Jahren: 20.000 Euro

Diese Beträge gelten pro Person und werden für einen Haushalt zusammengerechnet. Einiges ist zudem geschützt: ein angemessenes Auto im Wert von bis zu etwa 15.000 Euro, Altersvorsorge, bereits getroffene Vorsorge für die Bestattung und gewöhnlicher Hausrat. Eine selbst bewohnte Immobilie ist in der Regel kein Problem. Nach einem Jahr Leistungsbezug rechnet das Jobcenter bei einer Wohnung bis zu 130 Quadratmeter und bei einem Haus bis zu 140 Quadratmeter nicht an. Wohnen dort mehr als vier Personen, steigt die Grenze um 20 Quadratmeter für jede weitere Person.

Was das Jobcenter von Ihnen erwartet

Mit der Grundsicherung ist eine Mitwirkungspflicht verbunden, und die Regeln wurden zum 1. Juli 2026 verschärft. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt oder wiederholt verpflichtende Maßnahmen versäumt, muss mit stärkeren Kürzungen der Leistung rechnen. In manchen Fällen kann das Geld für den grundlegenden Lebensunterhalt vollständig gestrichen werden. Wer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen Unterstützung braucht, kann weiterhin Hilfe bekommen. Wie hoch die Kürzungen ausfallen und was als zumutbare Arbeit gilt, sagt die Seite nicht. Darüber entscheidet das Jobcenter.

Häufige Fragen

Wird Bürgergeld noch gezahlt?

Nein. Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft und durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Das Jobcenter zahlt sie jetzt als Grundsicherungsgeld nach strengeren Regeln.

Können EU-Bürger direkt nach der Ankunft Leistungen beantragen?

In der Regel nicht. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben grundsätzlich in den ersten 3 Monaten keinen Anspruch, ebenso wenig, solange sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus der Arbeitssuche ergibt. Das gilt nicht für Menschen, die arbeiten, auch wenn sie wenig verdienen, oder die selbstständig sind.

Kann der Bezug von Leistungen den Aufenthaltstitel beeinflussen?

Ja. Wer Leistungen bezieht, erfüllt womöglich nicht die Voraussetzung, den Lebensunterhalt selbst zu sichern, wenn er einen Aufenthaltstitel verlängern, eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder sich einbürgern lassen möchte. Die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatung kann Fragen zum Einzelfall beantworten.

Zählt das Einkommen von Mitbewohnern?

Nein. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in einer WG oder Gemeinschaftsunterkunft gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören Ehepartner, Partnerinnen und Partner, die die Voraussetzungen erfüllen, und manche Kinder unter 25, die bei Ihnen wohnen.

Quellen: handbookgermany.de

Zuletzt geprüft am 7. November 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Wenden Sie sich in Ihrer persönlichen Situation an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

  • handbookgermany.de: Jobcenter, abgerufen am 7. November 2026

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