Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 11. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Leitfaden richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die gerade nach Deutschland gezogen sind und auf ihre Steuer-Identifikationsnummer warten oder herausfinden möchten, wofür sie überhaupt gebraucht wird. Am Ende wissen Sie, was diese Nummer ist, wie sie zu Ihnen kommt, wer danach fragt und welche offiziellen Möglichkeiten Sie haben, wenn der Brief nicht ankommt.
- Was die Steuer-ID ist
- Wie sie Sie nach der Anmeldung erreicht
- Wer danach fragt
- Wenn sie nicht angekommen ist oder Sie sie nicht finden
- Welche Daten hinter der Nummer stehen
- Häufige Fragen
Was die Steuer-ID ist
Ihre steuerliche Identifikationsnummer, meist kurz Steuer-ID genannt, wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet. Laut der Seite des BZSt zur Identifikationsnummer hat sie elf Ziffern und enthält keine Informationen über die Person, der sie gehört. In seinen englischsprachigen Unterlagen kürzt das BZSt sie mit IdNo ab.
Die Nummer gilt dauerhaft. Sie bleibt gleich, wenn Sie umziehen, Ihren Namen ändern oder sich Ihr Familienstand ändert. Nach Angaben des BZSt dient sie dazu, eine natürliche Person in Verwaltungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Als Beispiele dafür, was sie ermöglicht, nennt das BZSt eine elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärung und die automatisierte Verarbeitung elektronischer Belege.
Jede Person erhält eine einzige Nummer für ihr ganzes Leben. Das BZSt erklärt, dass es Ihnen nur die Steuer-ID mitteilen kann, die Sie bereits haben. Eine Ersatznummer vergibt es nicht.
Wie sie Sie nach der Anmeldung erreicht
Für Neuankömmlinge hängt die Nummer eng mit der Anmeldung beim örtlichen Meldeamt zusammen, das oft Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt heißt. Wie Sie einen Termin bekommen, welche Unterlagen verlangt werden und wie lange Sie warten müssen, entscheidet Ihre Stadt oder Gemeinde. Die aktuellen Regeln finden Sie deshalb auf der Website des zuständigen Amtes.
Die Seite des BZSt zeigt, wie die Meldedaten in das System einfließen. Zu den Angaben, die das BZSt zu jeder Steuer-ID speichert, gehören Ihre aktuelle oder letzte bekannte Adresse, der Tag Ihres Ein- oder Auszugs, Ihre Staatsangehörigkeit sowie Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz. Außerdem erklärt die Seite, dass Meldebehörden und Finanzämter die für die Lohnsteuer benötigten Daten elektronisch austauschen.
Die Nummer selbst kommt per Post. Laut BZSt kann es sie aus Datenschutzgründen nur auf dem Postweg mitteilen. Auf derselben Seite veröffentlicht das BZSt ein Musterschreiben auf Englisch und auf Deutsch, sodass Sie vorab sehen können, wie der Brief aussieht.
Wie lange der Brief nach der Anmeldung unterwegs ist, steht nicht auf der Seite des BZSt, und eine Frist wird dort ebenfalls nicht genannt. Da der Brief an Ihre Meldeadresse geschickt wird, muss er Sie dort auch erreichen können.
Wer danach fragt
Vor allem der Arbeitgeber. Das BZSt speichert zusätzliche Daten, damit Arbeitgeber die Merkmale für den Lohnsteuerabzug automatisch abrufen können. Das Verfahren heißt ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) und ist in § 39e Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Dazu gehören Ihre Religionszugehörigkeit, Ihr melderechtlicher Familienstand, die Steuer-ID Ihres Ehe- oder Lebenspartners und die Steuer-IDs von Minderjährigen, die in derselben Gemeinde wie Sie gemeldet sind. Weil dieses Lohnsteuersystem auf der Steuer-ID aufbaut, wird ein neuer Arbeitgeber Sie danach fragen. Was passiert, wenn Sie Ihre Stelle antreten, bevor die Nummer angekommen ist, erklärt die Seite des BZSt nicht. Darum kümmern sich Ihr Arbeitgeber und Ihr Finanzamt.
Als zweite Gruppe werden häufig Banken genannt. Welche Angaben eine Bank bei der Kontoeröffnung verlangen darf, steht nicht auf der Seite des BZSt. Jede Bank legt ihre Anforderungen selbst fest. Die Seite zeigt aber zwei Verbindungen zwischen Ihren Bankdaten und Ihrer Steuer-ID. Erstens speichert das BZSt nach § 139b Absatz 10 der Abgabenordnung (AO) Ihre IBAN (bei ausländischen Banken auch die BIC), damit öffentliche Leistungen unbar ausgezahlt werden können. Zweitens weist ein verwandtes Thema beim BZSt darauf hin, dass Kapitalerträge in Deutschland einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag unterliegen.
Auch Ihr Finanzamt nutzt die Nummer. Dennoch können Sie laut BZSt eine Einkommensteuererklärung auch ohne Steuer-ID abgeben, und die Finanzämter wissen das.
Wenn sie nicht angekommen ist oder Sie sie nicht finden
Wenn Sie schon eine Weile in Deutschland leben, steht die Nummer vielleicht bereits in Ihren Unterlagen. Das BZSt nennt die üblichen Stellen: Ihren Einkommensteuerbescheid und Ihre Lohnsteuerbescheinigung. Außerdem erwähnt es ein Informationsschreiben, das die Finanzämter im Oktober oder November 2011 verschickt haben. Das betrifft nur Menschen, die damals schon in Deutschland lebten. Informationen zu ELStAM finden Sie im Online-Portal ELSTER.
Finden Sie die Nummer dort nicht, können Sie sie laut BZSt über das Online-Eingabeformular oder per Brief anfordern. Zugeschickt wird sie trotzdem nur per Post. An eine andere als Ihre Meldeadresse schickt das BZSt sie nur, wenn Sie eine schriftliche Vollmacht zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments vorlegen.
Liegt das Problem bei der Anmeldung selbst, zum Beispiel weil eine Adresse falsch erfasst wurde, ist das örtliche Meldeamt zuständig. Bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatungsstelle.
Welche Daten hinter der Nummer stehen
Nach § 139b Absatz 3 AO speichert das BZSt zusammen mit der Steuer-ID folgende Angaben: gegebenenfalls Wirtschafts-Identifikationsnummern, Ihren Familiennamen und frühere Namen, Ihren Vornamen, einen etwaigen Doktorgrad, Tag und Ort Ihrer Geburt, Ihr Geschlecht, Ihre Adresse, die für Sie zuständigen Finanzbehörden, melderechtliche Auskunftssperren, die Daten Ihres Ein- oder Auszugs, Ihre Staatsangehörigkeit, das Datum Ihres letzten Verwaltungskontakts und schließlich irgendwann auch Ihr Sterbedatum.
Für die Daten gilt nach § 139b AO eine Zweckbindung. Eine unzulässige Verwendung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Daten bleiben gespeichert, bis sie für die gesetzlichen Aufgaben, denen sie dienen, nicht mehr gebraucht werden, und werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gelöscht, in dem die Person gestorben ist.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis die Steuer-ID ankommt?
Die Seite des BZSt nennt weder eine Bearbeitungszeit noch eine Frist. Dort steht nur, dass die Nummer per Post an Ihre Meldeadresse geschickt wird. Bei allen Fragen zu Ihrer Anmeldung wenden Sie sich an das örtliche Meldeamt.
Kann ich meine Steuer-ID per E-Mail oder Telefon bekommen?
Nein. Laut BZSt kann es die Steuer-ID aus Datenschutzgründen nur per Post verschicken. Sie können sie über das Eingabeformular des BZSt oder per Brief anfordern. An eine andere Adresse geht sie nur, wenn Sie eine schriftliche Vollmacht und die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments vorlegen.
Ändert sich meine Steuer-ID, wenn ich umziehe oder heirate?
Nein. Die Nummer gilt dauerhaft und ändert sich nicht, wenn Sie umziehen, Ihren Namen ändern oder sich Ihr Familienstand ändert. Das BZSt kann Ihnen nur die Nummer mitteilen, die Sie bereits erhalten haben.
Kann ich eine Steuererklärung ohne Steuer-ID abgeben?
Ja. Laut BZSt können Sie eine Einkommensteuererklärung auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen, und die Finanzämter wissen das.
Quellen: bzst.de
Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Quellen
- bzst.de: BZSt – Die Identifikationsnummer, abgerufen am 10. Oktober 2026
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