Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 8. November 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an internationale Zugezogene, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind und verstehen möchten, wie ein Minijob funktioniert, bevor sie einen annehmen. Am Ende können Sie die beiden Arten von Minijobs erklären und wissen, wo die Verdienstgrenze liegt, wie Steuern und Sozialversicherung geregelt sind und welche Arbeitnehmerrechte Sie im Minijob haben.
- Was ein Minijob ist
- Die Verdienstgrenze
- Wie Minijobs versteuert werden
- Sozialversicherung und Krankenversicherung
- Ihre Rechte im Minijob
- Häufige Fragen
Was ein Minijob ist
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Der Ratgeber von Handbook Germany zu Minijobs unterscheidet zwei Arten:
- Minijob mit Verdienstgrenze: Ihr Verdienst bleibt innerhalb einer festen monatlichen und jährlichen Obergrenze, der sogenannten Verdienstgrenze.
- Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn Sie weniger als drei Monate im Jahr arbeiten oder, falls Sie an weniger als fünf Tagen pro Woche arbeiten, weniger als 70 Arbeitstage. Laut der Seite spielt es keine Rolle, wie viel Sie in diesem Zeitraum verdienen.
Minijobs gibt es sowohl in Unternehmen als auch in Privathaushalten. Als Branchen mit vielen Minijobs nennt die Seite Gastronomie, Einzelhandel und Handel. In Privathaushalten sind demnach Putzen, Haushaltshilfe und Babysitten typische Tätigkeiten.
Die Verdienstgrenze
Für 2026 gibt Handbook Germany die Grenze für einen Minijob mit Verdienstgrenze mit 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr an. Entscheidend ist der Jahreswert. Sie dürfen in einzelnen Monaten mehr als 603 Euro verdienen, solange Sie in anderen Monaten weniger verdienen und übers Jahr gerechnet die 7.236 Euro nicht überschreiten. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden mitgezählt.
Die monatliche Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Laut der Seite soll sie 2027 auf 633 Euro steigen.
Eine Mindest- oder Höchstzahl an Arbeitsstunden gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie innerhalb der Verdienstgrenze bleiben oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung innerhalb von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen pro Jahr.
Wenn Sie mehr als die Grenze verdienen
Verdienen Sie regelmäßig mehr als die Grenze, ist die Stelle kein Minijob mehr, sondern ein Midijob, also eine Beschäftigung mit verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen aber niedriger aus als bei regulär Beschäftigten.
Für ungeplante Mehrarbeit gibt es eine Ausnahme. Sie gelten weiterhin als Minijobberin oder Minijobber, wenn Sie nur gelegentlich und unvorhersehbar mehr verdienen, etwa weil Sie für eine erkrankte Kollegin oder einen erkrankten Kollegen einspringen, und zwar bis zu dreimal im Jahr. Voraussetzung ist, dass Ihr Jahresverdienst das 14-Fache der monatlichen Grenze nicht übersteigt. Die Seite beziffert das für 2026 auf 8.442 Euro.
Wie Minijobs versteuert werden
Einkommen aus einem Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie die Steuer erhoben wird, hängt aber von der Art des Minijobs ab.
- Minijob mit Verdienstgrenze: Es gilt die pauschale Versteuerung. Ihr Arbeitgeber zahlt 2 Prozent Ihres monatlichen Bruttolohns als Steuer. Laut der Seite haben Sie als Minijobberin oder Minijobber darüber hinaus keine steuerlichen Pflichten.
- Kurzfristige Beschäftigung: Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist eine Pauschalsteuer von 25 Prozent des Einkommens, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die andere ist die individuelle Besteuerung über das, was die Seite als Lohnsteuerkarte bezeichnet.
Nach Angaben der Seite ist die individuelle Besteuerung in der Regel günstiger, weil Steuer erst anfällt, wenn Ihr Verdienst einen Grundbetrag überschreitet (die Seite verwendet dafür den Begriff Grundsicherung). Wie hoch dieser Betrag ist, nennt die Seite nicht. Die genaue Zahl erfahren Sie beim Finanzamt.
Sozialversicherung und Krankenversicherung
Minijobberinnen und Minijobber zahlen keine Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
Bei der Rentenversicherung ist es anders. Standardmäßig wird ein Teil Ihres Lohns einbehalten und in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie können bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, von dieser Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Die Seite beschreibt das Für und Wider: Mit Beiträgen bekommen Sie etwas weniger ausgezahlt, bauen dafür aber eine kleine Rente auf und können etwas früher in Rente gehen.
Die Krankenversicherung ist ein eigenes Thema. In Deutschland muss jede und jeder krankenversichert sein, auch im Minijob. Ein Minijob enthält keine Krankenversicherungsbeiträge, der Versicherungsschutz muss also anderweitig bestehen. Als Beispiele nennt die Seite die Familienversicherung und die Krankenversicherung für Studierende. Haben Sie keine dieser Möglichkeiten, zahlen Sie die regulären Beiträge selbst. Welche Option im Einzelfall infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und von der Krankenkasse ab; auf diese Einzelheiten geht die Seite nicht ein.
Ihre Rechte im Minijob
Für Minijobberinnen und Minijobber gilt das Arbeitsrecht genauso wie für andere Beschäftigte. Laut Handbook Germany gehören dazu der gesetzliche Mindestlohn und der Anspruch auf Urlaub. Auch im Midijob besteht Anspruch auf den Mindestlohn.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Er wurde eingeführt, um Beschäftigte in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen, und gilt seit dem 1. Januar 2015. Das Ministerium bietet außerdem übersetzte Informationen zum Mindestlohn in mehreren Sprachen an. Keine der für diesen Ratgeber genutzten Seiten nennt den aktuellen Stundensatz; maßgeblich für diese Zahl ist daher das Ministerium.
Bei Fragen zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen verweist Handbook Germany auf das Netzwerk „Faire Integration“, das Beratungsstellen in Ihrer Nähe auflistet.
Häufige Fragen
Kann ich neben einer Vollzeitstelle einen Minijob haben?
Ja, laut Handbook Germany, allerdings muss auch Ihr Arbeitgeber zustimmen. Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei. Haben Sie neben der Hauptbeschäftigung mehr als einen Minijob, werden die weiteren Minijobs mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, und für sie fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
Was passiert, wenn ich Bürgergeld vom Jobcenter bekomme?
Das Jobcenter muss über den Minijob informiert werden, bevor Sie anfangen, sonst werden Ihre Leistungen gekürzt. Ihr Verdienst mindert Ihr Bürgergeld, einen Teil davon behalten Sie aber als Freibetrag. Die ersten 100 Euro bleiben immer frei. Vom Bruttoverdienst zwischen 100 und 520 Euro behalten Sie 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro weitere 30 Prozent. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro (oder 1.500 Euro, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen) behalten Sie zusätzlich 10 Prozent. Die Seite weist darauf hin, dass Sie zwar weniger Bürgergeld erhalten, insgesamt aber jeden Monat mehr Geld zur Verfügung haben. Den genauen Betrag berechnet das Jobcenter.
Kann ich einen Minijob haben, während ich Arbeitslosengeld I beziehe?
Ja. Laut der Seite muss das Jobcenter informiert werden, bevor Sie anfangen. Sie dürfen höchstens 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten kein Arbeitslosengeld I mehr. Sie dürfen 165 Euro im Monat hinzuverdienen; alles, was darüber liegt, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Erlaubt mir mein Aufenthaltstitel einen Minijob?
Die für diesen Ratgeber genutzten Seiten behandeln das Aufenthaltsrecht nicht. Ob ein bestimmter Aufenthaltstitel einen Minijob erlaubt, entscheidet die Ausländerbehörde. Fragen zu Ihrem persönlichen Aufenthaltsstatus gehören zu dieser Behörde oder zu einer Migrationsberatungsstelle.
Quellen: handbookgermany.de · bmas.de
Zuletzt geprüft am 8. November 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: "Mini-Jobs" in Germany, abgerufen am 8. November 2026
- bmas.de: BMAS – Minimum Wage, abgerufen am 8. November 2026
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