Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 20. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Internationals, die gerade nach Deutschland gezogen sind und ein Girokonto für Miete, Lohn oder Zahlungen von Behörden brauchen. Danach wissen Sie, welche Unterlagen Banken verlangen, wie der Anspruch auf ein Basiskonto funktioniert, worin sich Filialbanken und Onlinebanken unterscheiden und was in der SCHUFA-Auskunft steht.
- Der Anspruch auf ein Basiskonto
- Welche Unterlagen Banken verlangen
- Filialbanken und Direktbanken
- Gebühren, Ablehnungen und Beschwerden
- Die SCHUFA und Ihre Bonitätsdaten
- Häufige Fragen
Der Anspruch auf ein Basiskonto
In Deutschland laufen Miete, Lohn und staatliche Leistungen in der Regel über Bankkonten. Die meisten Neuankömmlinge beginnen mit einem Basiskonto. Das ist ein Girokonto mit den wichtigsten Funktionen: Bargeld ein- und auszahlen, Überweisungen tätigen und bargeldlos bezahlen. Nach dem Ratgeber von Handbook Germany zu Bankkonten kann jede Bank, die Privatkundinnen und Privatkunden annimmt, ein solches Konto eröffnen. Antragstellende müssen über 18 Jahre alt sein. Auch Kinder ab 7 Jahren können ein eigenes Basiskonto eröffnen, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten zustimmen.
Eine Bank darf ein Basiskonto nur in vier Fällen ablehnen. Erstens, wenn die antragstellende Person bereits ein nutzbares Konto bei einer anderen Bank in Deutschland hat. Zweitens, wenn sie bei dieser Bank schon einmal ein Basiskonto hatte und die Gebühren nicht bezahlt hat. Drittens, wenn sie ein früheres Basiskonto bei dieser Bank für eine Straftat wie Geldwäsche genutzt hat. Viertens, wenn die Kontoeröffnung gegen das Gesetz verstoßen würde.
Welche Unterlagen Banken verlangen
Banken müssen Ihre Identität prüfen, deshalb brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Akzeptiert werden ein Reisepass, ein Aufenthaltstitel oder eine Duldung. Eine Fiktionsbescheinigung (eine vorläufige Bescheinigung, die ausgestellt wird, solange ein Antrag auf Aufenthalt bearbeitet wird) reicht meist nicht aus. Bei Fragen zu einem bestimmten Aufenthaltsdokument wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.
Außerdem verlangen Banken eine Meldebescheinigung. Sie erhalten sie nach Ihrer Anmeldung bei der örtlichen Meldebehörde. Wie die Termine dort vergeben werden, entscheidet jede Stadt oder Gemeinde selbst; die für diesen Ratgeber genutzten Seiten beschreiben das Verfahren nicht.
Schließlich braucht die Bank eine Postanschrift in Deutschland. Das muss nicht Ihre Wohnadresse sein. Wenn Sie noch keinen festen Wohnsitz haben, können Sie die Adresse von Freunden oder einer Beratungsstelle angeben, sofern Sie dort die Briefe der Bank empfangen können.
Filialbanken und Direktbanken
Bei einer Filialbank können Sie persönlich mit den Mitarbeitenden sprechen. Eine Direktbank hat keine Filialen und oft auch keine eigenen Geldautomaten; ihre Mitarbeitenden erreichen Sie nur per E-Mail oder Telefon. Beide Arten von Banken arbeiten mit einem Antragsformular, und die Verbraucherzentrale stellt ein solches Formular auf Deutsch bereit. Beratungsstellen können Ihnen beim Ausfüllen helfen.
In einer Filiale können Sie den Antrag meist ohne Termin stellen; die Mitarbeitenden prüfen Ihren Ausweis und helfen beim Formular. Bei einer Direktbank beantragen Sie das Konto auf der Website der Bank oder per Post, und die Bank bestätigt Ihre Identität auf einem von zwei Wegen. Beim Post-Ident-Verfahren gehen Sie ohne Termin mit Ihrem Ausweis zu einer von der Bank genannten Postfiliale, wo Mitarbeitende der Deutschen Post ihn prüfen. Viele Banken bieten auch das Video-Ident-Verfahren an. Dabei zeigen Sie in einem Videoanruf Ihren Ausweis, beantworten Fragen, etwa nach Ihrem Geburtsort, und bestätigen einen Code, den Sie per SMS erhalten.
Geringe Deutschkenntnisse sind kein zulässiger Grund, einen Antrag abzulehnen. Sie dürfen Freunde, Bekannte oder eine professionelle Dolmetscherin oder einen professionellen Dolmetscher mitbringen, und sowohl Filialbanken als auch Direktbanken müssen das zulassen. Die Bank muss Ihnen spätestens innerhalb von 10 Tagen mitteilen, ob sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto annimmt. Wenn ja, erhalten Sie eine Girocard für Einzahlungen, Abhebungen und bargeldlose Zahlungen.
Gebühren, Ablehnungen und Beschwerden
Ein Basiskonto ist nicht kostenlos. Das Gesetz legt keine genauen Gebühren fest, aber ein Basiskonto darf nicht teurer sein als die anderen Konten der Bank, und eine Bank darf nicht deutlich mehr verlangen als andere Banken. In der Regel kostet es zwischen 50 Euro und etwas über 150 Euro im Jahr. Der wichtigste Posten ist die Kontoführungsgebühr oder Grundgebühr. Einige Leistungen, etwa eine Überweisung am Schalter oder ein Kontoauszug, den Sie in der Bank ausdrucken, können extra kosten. Die Einzelheiten stehen im Preisverzeichnis der Bank und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie vor der Kontoeröffnung erhalten. Viele Leistungen sind beim Onlinebanking kostenlos, aber nicht jede Bank bietet Onlinebanking für ein Basiskonto an.
Lehnt eine Bank Ihren Antrag ab, können Sie die Entscheidung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüfen lassen. Dafür nutzen Sie deren Online-Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, der auf Deutsch ist. Die BaFin ist auch für Beschwerden über zu hohe Gebühren zuständig. Dafür drucken Sie ein Beschwerdeformular aus und schicken es per Post. Hält die BaFin die Gebühren für zu hoch, kann sie die Bank verpflichten, sie zu senken.
Die SCHUFA und Ihre Bonitätsdaten
Die SCHUFA-Seite von Handbook Germany erklärt, dass die Schufa Holding AG eine private Auskunftei ist. Sie sammelt Daten von Banken, Telekommunikationsanbietern und anderen Unternehmen, die Kredite gewähren, und berechnet daraus einen Score. Dieser Score sagt voraus, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen. Die SCHUFA nutzt nur die Daten, die ihr diese Unternehmen schicken, und recherchiert nicht selbst.
In Ihrem Eintrag stehen Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und frühere Adressen. Außerdem sind Bankkonten, Handyverträge, Ratenzahlungen, Mahn- und Inkassoverfahren, Zahlungsstörungen und Vertragskündigungen verzeichnet. Nicht gespeichert werden Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen oder Vermögen. Die meisten Daten müssen drei Jahre nach ihrer Erhebung gelöscht werden. Wenn Sie einen Vertrag mit einer „Schufa-Klausel“ unterschreiben, darf das Unternehmen Ihre Daten an die SCHUFA weitergeben und bei der SCHUFA Auskünfte über Sie einholen.
Vermieter, Kreditgeber, Mobilfunkanbieter und Autohändler fragen oft nach der SCHUFA. Kein Vermieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auskunft, aber wenn Sie sie nicht vorlegen, sind Ihre Chancen auf eine Wohnung deutlich geringer. Vermieter wollen zudem oft die kostenpflichtige Auskunft statt der kostenlosen. Die Seite sagt nicht, ob Banken vor der Eröffnung eines Basiskontos die SCHUFA abfragen. Sie warnt außerdem, dass die meisten Anzeigen für Kredite ohne SCHUFA-Prüfung betrügerisch sind.
Gesetzlich steht Ihnen einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie zu. Sie beantragen sie auf meineSCHUFA.de und laden Ihren Ausweis und Ihre Meldebescheinigung hoch; die Kopie kommt innerhalb von ein bis zwei Wochen per Post. Seit November 2024 zeigt außerdem die Plattform bonify Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre bonitätsrelevanten SCHUFA-Daten kostenlos online an. Dazu gehört auch, welche Unternehmen in den letzten 12 Monaten Auskünfte über sie eingeholt haben. Sind Einträge falsch, können Sie schriftlich verlangen, dass sie berichtigt werden.
Häufige Fragen
Reicht eine Fiktionsbescheinigung, um ein Basiskonto zu eröffnen?
Meist nicht. Banken akzeptieren Dokumente wie Reisepass, Aufenthaltstitel oder Duldung, eine Fiktionsbescheinigung reicht aber meist nicht aus. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Aufenthaltssituation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.
Darf eine Bank mich ablehnen, weil ich kein Deutsch spreche?
Nein. Sie dürfen Freunde, Bekannte oder eine professionelle Dolmetscherin oder einen professionellen Dolmetscher mitbringen, und die Bank muss das zulassen. Eine Bank darf einen Antrag nicht wegen geringer Deutschkenntnisse ablehnen, egal ob sie Filialen hat oder nur online arbeitet.
Was tun, wenn die Bank nicht antwortet oder Nein sagt?
Banken haben 10 Tage Zeit, um mitzuteilen, ob sie einen Antrag auf ein Basiskonto annehmen. Dauert es länger, können Sie bei der Bank nachfragen. Lehnt die Bank den Antrag ab, können Sie die Entscheidung über den Online-Antrag der BaFin überprüfen lassen; Beratungsstellen können beim Ausfüllen helfen.
Ist ein Basiskonto dasselbe wie ein Sperrkonto?
Nein. Mit einem Sperrkonto weisen Sie den Behörden nach, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, und es wird häufig für ein Visum verlangt. Für ein Studium, einen Sprachkurs oder eine Berufsausbildung werden für ein Jahr 11.904 Euro eingezahlt; davon können Sie monatlich 992 Euro abheben (Stand 2025). Der Betrag hängt vom Zweck des Aufenthalts ab.
Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Zu Ihrer persönlichen Situation fragen Sie die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatung oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
Deutschland für Internationale
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