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Ein Baby in Deutschland erwarten: Vorsorgeuntersuchungen und Mutterschutz

Ramo von Ramo
5 November 2026
in Ankommen in Deutschland
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A small village with red-roofed houses sits in a green valley, surrounded by forested hills under a clear blue sky.

Village nestled in forested hills, Thuringia. Photo: Red Nguyen/Pexels

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Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 5. November 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen

Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und ein Baby erwarten. Danach wissen Sie, wie die Vorsorgeuntersuchungen und der Mutterpass funktionieren, wie sich die Mitteilung an den Arbeitgeber auf Ihre Rechte auswirkt, was der Mutterschutz vor und nach der Geburt umfasst und wo Sie kostenlose Beratung finden.

  • Erste Schritte: die Schwangerschaft bestätigen lassen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Mutterpass
  • Mitteilung an den Arbeitgeber und Ihre Rechte am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
  • Hebammen, Vaterschaft und kostenlose Beratung
  • Häufige Fragen

Erste Schritte: die Schwangerschaft bestätigen lassen

Laut Handbook Germany gibt es in Apotheken und Drogerien Schwangerschaftstests, die Sie zu Hause machen können. Ist das Ergebnis positiv, steht als Nächstes ein Termin bei einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin an. Für die Suche empfiehlt das Handbuch die Seite frauenaerzte-im-netz.de. Auch der Hausarzt kann Sie überweisen. Wenn Sie bei der Terminvereinbarung sagen, dass Sie wahrscheinlich schwanger sind, kann sich die Wartezeit auf einen Termin verkürzen.

Beim ersten Termin bestätigt die Frauenärztin oder der Frauenarzt die Schwangerschaft und nimmt Urin- und Blutproben. Außerdem wird ein erster Ultraschall gemacht, um den voraussichtlichen Geburtstermin festzulegen. Jede schwangere Person in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung oder das Sozialamt.

Vorsorgeuntersuchungen und Mutterpass

Nach dieser ersten Untersuchung stellt die Frauenärztin oder der Frauenarzt den Mutterpass aus. Darin werden die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen eingetragen, und es steht darin, welche Untersuchungen wann anstehen. Sie legen ihn bei jedem Termin in der Frauenarztpraxis, bei der Hebamme oder im Krankenhaus vor. Das Handbuch empfiehlt, ihn immer bei sich zu haben, damit Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell die wichtigsten Informationen sehen können.

Laut Handbuch sieht der Ablauf so aus:

  • In den ersten Schwangerschaftsmonaten alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung.
  • In den letzten acht Wochen alle zwei Wochen eine Vorsorgeuntersuchung.
  • Ein zusätzlicher Ultraschall im dritten, sechsten und achten Monat, um die Entwicklung des Babys zu überprüfen.

Bei jedem Termin werden Ihr Gewicht und Ihr Blutdruck kontrolliert und Ihr Urin untersucht. Manchmal wird auch Ihr Blut untersucht. Außerdem wird der Herzschlag des Babys überprüft. Laut Handbuch kann die Ärztin oder der Arzt Risiken nur durch diese Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen.

Untersuchungen auf Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen heißen Pränataldiagnostik. Sie sind freiwillig und müssen meist selbst bezahlt werden. Die Krankenversicherung zahlt nur, wenn die Ärztin oder der Arzt eine Fehlbildung oder Erkrankung vermutet. Das Handbuch weist außerdem darauf hin, dass diese Untersuchungen nicht immer genaue Ergebnisse liefern.

Mitteilung an den Arbeitgeber und Ihre Rechte am Arbeitsplatz

Sie sind gesetzlich nicht allgemein verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitzuteilen. Das Handbuch empfiehlt, es spätestens nach drei Monaten zu tun, damit der Arbeitgeber eine Vertretung organisieren kann. Es weist auch darauf hin, dass eine frühe Mitteilung Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich macht. Im Vorstellungsgespräch müssen Sie eine Schwangerschaft in der Regel nicht erwähnen. Werden Sie danach gefragt, müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. Ausnahmen sind Tätigkeiten, die in der Schwangerschaft nicht ausgeübt werden können, etwa als Model oder Tänzerin, und Tätigkeiten, die Ihre Gesundheit gefährden würden.

Sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Einer schwangeren Beschäftigten dürfen keine schweren oder gefährlichen Aufgaben übertragen werden. Sie darf keinem Lärm, keiner Hitze, keiner Feuchtigkeit und keinem Zeitdruck ausgesetzt werden und hat Anspruch auf ausreichende Pausen. Sie darf keine Überstunden machen und weder nachts noch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Manche Arbeiten sind ganz ausgeschlossen, wenn sie besondere Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Dazu gehören Arbeiten mit Chemikalien, Strahlung oder Krankheitserregern, körperlich schwere Arbeit und Nachtschichten.

Kündigung. Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber einer schwangeren Beschäftigten nicht kündigen. Dieser Schutz gilt nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Wie das Handbuch erklärt, sichert Sie rechtlich nur eine schriftliche Mitteilung ab, am besten mit einer Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Wurde Ihnen gekündigt, bevor Sie den Arbeitgeber informiert haben, können Sie die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung nachreichen. Auch befristete Verträge sind geschützt. Der Schutz endet aber mit dem Ende des Vertrags. Läuft ein Vertrag während der Schwangerschaft aus, muss der Arbeitgeber ihn nicht verlängern.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz dauert 14 Wochen: 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach. In den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten Sie nur, wenn Sie das ausdrücklich möchten. In den 8 Wochen nach der Geburt ist Arbeit unter keinen Umständen erlaubt.

Die Schutzfrist wird so angepasst, dass immer die vollen 14 Wochen erhalten bleiben. Kommt das Baby früher zur Welt, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die es zu früh kam. Kommt das Baby später, verlängert sich die Frist um die zusätzlichen Tage. Bei Frühgeburten, Zwillingen oder anderen Mehrlingen und bei Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, gilt der Schutz bis 12 Wochen nach der Geburt, also insgesamt 18 Wochen. Diese Verlängerung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Während der Schutzfrist erhalten Beschäftigte statt ihres Gehalts Mutterschaftsgeld. Sie beantragen es mindestens sieben Wochen vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse und schicken ihr eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Wer einen Minijob hat oder privat krankenversichert ist, erhält ein geringeres Mutterschaftsgeld. Den Antrag stellt man dann über das Online-Formular beim Bundesversicherungsamt. Beträge nennt das Handbuch nicht. Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen, wird erwartet, dass der Elternteil dies dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor der Entbindung mitteilt.

Hebammen, Vaterschaft und kostenlose Beratung

Eine Hebamme kann Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt betreuen. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung. Eine Hebamme finden Sie über Hebammensuche.de oder über Ihre Frauenarztpraxis. Laut Handbuch sind Hebammen oft sehr gefragt. Die Krankenversicherung übernimmt auch einen Geburtsvorbereitungskurs. Für die Geburt selbst gibt es zwei Möglichkeiten: eine Geburtsklinik im Krankenhaus oder ein von Hebammen geleitetes Geburtshaus. Bei einer Risikoschwangerschaft hält das Handbuch eine Klinik für besser geeignet.

Unverheiratete Eltern können die Vaterschaftsanerkennung kostenlos beim Jugendamt erledigen. Welches Amt zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Eine Übersicht finden Sie auf jugendaemter.de. Die Mutter bringt ihren Mutterpass, ihren Ausweis und ihre Geburtsurkunde mit. Der Vater bringt seinen Ausweis und seine Geburtsurkunde mit. Nach der Geburt wird außerdem die Geburtsurkunde des Babys benötigt. Ausländische Geburtsurkunden müssen von einer beeidigten Übersetzerin oder einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden.

Wenn Sie weitere Hilfe brauchen, können Sie auf der Seite des Handbuchs mit lokalen Informationen nach Stadt nach Beratungsstellen suchen, auch nach Aufenthalts- und Rechtsberatung. Welche dieser Angebote kostenlos sind, steht dort nicht. Bei einer konkreten aufenthaltsrechtlichen Frage, zum Beispiel zur Staatsangehörigkeit eines Kindes, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland für Vorsorgeuntersuchungen bezahlen?

Die regulären Vorsorgeuntersuchungen gehören zum gesetzlichen Anspruch auf medizinische Versorgung in der Schwangerschaft. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung oder das Sozialamt. Freiwillige Pränataldiagnostik müssen Sie meist selbst bezahlen, außer die Ärztin oder der Arzt vermutet eine Fehlbildung oder Erkrankung.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Das Handbuch empfiehlt, es spätestens nach drei Monaten zu tun. Der Kündigungsschutz gilt nur, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß, am besten durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Wurde Ihnen bereits gekündigt, können Sie die Bescheinigung noch innerhalb von zwei Wochen nachreichen.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

In der Regel 14 Wochen: 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach. Bei Frühgeburten, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung gilt er bis 12 Wochen nach der Geburt, also insgesamt 18 Wochen. Das müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Sie beantragen es mindestens sieben Wochen vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse und legen eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bei. Wer einen Minijob hat oder privat versichert ist, stellt den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhält einen geringeren Betrag.

Quellen: handbookgermany.de

Zuletzt geprüft am 5. November 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich. Das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

  • handbookgermany.de: Expecting a Baby in Germany, abgerufen am 5. November 2026

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