Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und wissen möchten, wie sie eines Tages deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden könnten. Nach der Lektüre kennen Sie die nötige Aufenthaltsdauer, die Anforderungen an Sprache und Wissen, die Regeln zur doppelten Staatsbürgerschaft und die Schritte des Antrags.
- Wer einen Antrag stellen kann
- Aufenthaltsdauer und Lebensunterhalt
- Sprache und Einbürgerungstest
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Der Antrag
- Häufige Fragen
Wer einen Antrag stellen kann
Wer nicht als Deutsche oder Deutscher geboren wurde und keine deutschen Eltern hat, kann die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten. Laut Handbook Germany dürfen Sie als Staatsbürgerin oder Staatsbürger wählen und für politische Ämter kandidieren. Außerdem genießen Sie Freizügigkeit in der EU, können in viele Länder ohne Visum reisen und müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde.
Der gesetzliche Anspruch heißt Anspruchseinbürgerung. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Niederlassungserlaubnis berechtigt
- mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- kein Bezug von Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder höher
- ein bestandener Einbürgerungstest oder ein deutscher Schulabschluss
- keine Verurteilungen wegen schwerer Straftaten
- ein schriftliches und mündliches Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- nur eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner
- ein Pass oder andere Dokumente, die Ihre Identität belegen, oder ein Nachweis, dass Ihr Herkunftsland die Ausstellung verweigert
Aufenthaltsdauer und Lebensunterhalt
In der Regel sind mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nötig. Wer als „besonders gut integriert“ galt, konnte bisher schon nach 3 Jahren einen Antrag stellen. Nach Angaben von Handbook Germany hat die Bundesregierung beschlossen, diese Regel abzuschaffen, sodass auch diese Gruppe künftig 5 Jahre braucht. Im Oktober 2025 hieß es auf der Seite, die Änderung sei noch nicht in Kraft, werde aber bald erwartet. Welche Regel heute gilt, kann Ihnen die Einbürgerungsbehörde sagen.
Bei anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten wird die Zeit des Asylverfahrens auf die 5 Jahre angerechnet. Auch Zeiten in Deutschland mit einem Studienvisum zählen grundsätzlich mit.
Ehepartnerinnen und Ehepartner von Deutschen können früher eingebürgert werden, die genaue Frist nennt die Seite allerdings nicht. Auch Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, die gemeinsam mit der Hauptantragstellerin oder dem Hauptantragsteller einen Antrag stellen, können nach weniger als 5 Jahren eingebürgert werden, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.
Normalerweise müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können. Die Härtefallregelung befreit zwei Gruppen von dieser Pflicht: Menschen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben, und Menschen, die mit einem Kind und einem Ehe- oder eingetragenen Partner zusammenleben, der in Vollzeit arbeitet. Auch ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die vor Juni 1974 nach Westdeutschland kamen, sowie Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter, die vor Juni 1990 nach Ostdeutschland kamen, können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Das gilt ebenso für ihre Ehepartner, die im selben Zeitraum eingereist sind. Laut der Seite gibt es keine Ausnahmen für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Sprache und Einbürgerungstest
Sie brauchen Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder höher. Üblicherweise weisen Sie diese mit dem Zertifikat einer Sprachprüfung nach, die Sie an jeder Sprachschule ablegen können. Ihre Deutschkenntnisse können Sie auch nachweisen, wenn Sie:
- mindestens vier Jahre eine deutsche Schule besucht haben
- einen Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder das Abitur an einer deutschen Schule erworben haben
- mindestens die 10. Klasse einer deutschsprachigen weiterführenden Schule besuchen
- eine Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben
- einen Hochschulabschluss auf Deutsch erworben haben
Kann jemand dieses Niveau wegen einer chronischen Krankheit, einer Behinderung oder aus Altersgründen nicht erreichen, kann die Einbürgerungsbehörde den Antrag auch ohne Sprachnachweis genehmigen. Dafür sind ärztliche Unterlagen nötig.
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Dreißig davon behandeln Geschichte, Politik, Gesellschaft und Kultur in Deutschland, 3 betreffen das Bundesland, in dem Sie leben. Bestanden haben Sie mit mindestens 17 richtigen Antworten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet ein Online-Testcenter mit einem Probetest an. Ihre örtliche Einbürgerungsbehörde sagt Ihnen, wo und wann der Test stattfindet.
Den Test brauchen Sie nicht, wenn Sie am Ende des Orientierungskurses im Integrationskurs die Prüfung Leben in Deutschland bestanden haben. Dasselbe gilt, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben oder an einer deutschen Hochschule ein Studium in Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft oder Verwaltungswissenschaft abgeschlossen haben. Auch eine schwere Krankheit, eine Behinderung oder hohes Alter können zu einer Befreiung führen, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Seit Juni 2024 ist die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft in Deutschland für alle möglich. Wer sich einbürgern lässt, kann also seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Das Recht des anderen Landes spielt aber weiterhin eine Rolle, denn nicht jeder Staat erlaubt seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr als eine Staatsangehörigkeit.
Manche Länder entziehen ihre Staatsbürgerschaft automatisch, sobald jemand eine andere annimmt. Andere erlauben ihren Bürgerinnen und Bürgern überhaupt nicht, sie aufzugeben. Zu dieser Gruppe zählt Handbook Germany unter anderem Afghanistan, Brasilien, Iran, Mexiko, Marokko, Nigeria, Syrien und Thailand.
Wer früher eine Staatsangehörigkeit aufgeben musste, um Deutsche oder Deutscher zu werden, kann sie heute zurückerhalten, allerdings nur mit Erlaubnis des betreffenden Staates.
Der Antrag
Der Antrag geht an die Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Antragstellerinnen und Antragsteller bekennen sich zum Grundgesetz und erkennen die aus dem Holocaust erwachsende Verantwortung Deutschlands an, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen sie zusätzlich eine schriftliche Erklärung abgeben, mit der sie das Existenzrecht Israels unterstützen. Manche Anforderungen hängen also vom Bundesland ab.
Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat schließt die Einbürgerung aus, bis sie aus dem Strafregister gelöscht ist. Bei geringfügigen Delikten ist das nicht der Fall. Sie können sofort einen Antrag stellen, wenn Sie eine der folgenden Strafen erhalten haben: eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und anschließend erlassen wurde, oder Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Wer die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt, erhält von der Behörde zunächst die Bestätigung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, und eine Einbürgerungszusicherung. Mit diesem Dokument beantragt man im Herkunftsland die Entlassung aus der dortigen Staatsbürgerschaft. Anschließend reicht man die Entlassungsbestätigung bei der Behörde ein, und die Einbürgerung folgt.
Gebühren und Bearbeitungszeiten nennt die Seite nicht. Diese Angaben kann die Einbürgerungsbehörde bestätigen. Wer eine konkrete Frage zum eigenen Aufenthaltsstatus hat, kann sich an die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle wenden.
Häufige Fragen
Zählt die Zeit mit einem Studienvisum für die 5 Jahre?
Laut Handbook Germany wird die Zeit in Deutschland mit einem Studienvisum grundsätzlich angerechnet. Wie die Aufenthaltszeiten im Einzelfall bewertet werden, entscheidet die Einbürgerungsbehörde.
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nach deutschem Recht nicht. Seit Juni 2024 erlaubt Deutschland allen die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft. Ob Sie die andere Staatsangehörigkeit behalten können, hängt aber auch vom Recht des jeweiligen Landes ab, und manche Länder entziehen ihre Staatsbürgerschaft automatisch.
Wie viele Fragen muss ich im Einbürgerungstest richtig beantworten?
Der Test hat 33 Fragen, zum Bestehen sind mindestens 17 richtige Antworten nötig. Dreißig Fragen behandeln Deutschland allgemein, 3 das Bundesland, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller lebt.
Was kostet die Einbürgerung und wie lange dauert sie?
Die Quellseite nennt weder Gebühren noch Bearbeitungszeiten. Aktuelle Informationen zu beidem erhalten Sie bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Einbürgerung, abgerufen am 26. Oktober 2026
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