Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Wer vor dem Gang in die Notaufnahme eines Krankenhauses den ärztlichen Bereitschaftsdienst anruft, könnte künftig schneller behandelt werden. Das sieht eine bundesweite Reform der Notfallversorgung vor, über die der Bundestag jetzt berät. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, setzen Kliniken in Frankfurt und anderswo in Hessen bereits mehrere Bausteine des Plans um.
Was passiert ist
Der Bundestag berät über eine große Reform der Notfallversorgung. Laut Frankfurter Rundschau steht im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs eine sogenannte „Fast Lane“: Patienten, die sich vorher telefonisch melden und ihr Anliegen am Telefon einschätzen lassen, bevor sie ins Krankenhaus gehen, sollen bevorzugt behandelt werden.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verteidigte den Plan gegenüber der Zeitung Bild. Menschen mit einem Notfall sollten schnell und gezielt Hilfe bekommen, sagte er. Ziel sei ein neues System, das am Telefon auf fundierter medizinischer Grundlage entscheide, wo jeder Einzelne am besten und am schnellsten behandelt werde. Ein harmloser Infekt gehöre nicht in die Notaufnahme, bei einem Herzinfarkt dagegen zähle jede Sekunde. Die Reform soll außerdem die überlasteten Notaufnahmen entlasten und die wachsenden Defizite im Gesundheits- und Pflegesystem begrenzen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts behandeln deutsche Krankenhäuser jedes Jahr rund 13 Millionen ambulante Notfallpatienten. Die Frankfurter Rundschau nennt die wichtigsten Änderungen im Entwurf:
- Verpflichtende Ersteinschätzung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 soll zu einer zentralen Akutleitstelle werden. Sie soll Anrufende strukturiert einschätzen und mit der Notrufnummer 112 vernetzt sein.
- Fast Lane: Wer zuerst die 116 117 anruft und sich einschätzen lässt, soll im Notfallzentrum früher an die Reihe kommen. Sind zwei Patienten gleich dringlich, soll zuerst behandelt werden, wer vorher angerufen hat.
- Integrierte Notfallzentren (INZ): Krankenhäuser sollen eine gemeinsame Anlaufstelle betreiben, die die Notaufnahme der Klinik mit der Bereitschaftspraxis der Kassenärzte verbindet. Ein zentraler Tresen soll vor Ort entscheiden, wer stationär aufgenommen werden muss und wer ambulant behandelt werden kann.
- Behandeln statt transportieren: Der Rettungsdienst soll eine eigenständige medizinische Leistung werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Rettungskräfte müssten dann nicht mehr jeden Patienten ins Krankenhaus bringen. Sie könnten Menschen vor Ort behandeln oder an eine Arztpraxis verweisen.
Was das für Sie bedeutet
Über das Gesetz wird noch beraten, die bundesweiten Regeln haben sich also noch nicht geändert. Wird es beschlossen, ist das Wichtigste für Menschen in Frankfurt einfach: Bevor Sie mit einem dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Problem in die Notaufnahme gehen, rufen Sie die 116 117 an. Wenn Sie sich zuerst telefonisch einschätzen lassen, hätten Sie Vorrang vor jemandem, der genauso dringend ist, aber einfach so kommt.
Einiges davon gibt es vor Ort bereits. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, haben Kliniken wie das Bürgerhospital Frankfurt und das Klinikum Frankfurt-Höchst sowie Krankenhäuser in Darmstadt und Offenbach schon einen „Gemeinsamen Tresen“. Das Personal dort schätzt Patienten bei der Ankunft mithilfe eines digitalen Systems ein. Die Notaufnahme des Bürgerhospitals zählt rund 30.000 Patientenkontakte im Jahr. Die Klinikleitung schätzt, dass ein erheblicher Teil dieser Patienten keine Notfallbehandlung im Krankenhaus gebraucht hätte und auch in eine normale Praxis hätte gehen können. Wenn Sie eines dieser Krankenhäuser aufsuchen, kann es also sein, dass Sie am Tresen eingeschätzt und stattdessen an eine Praxis verwiesen werden.
Wenn Sie im Main-Taunus-Kreis oder im Main-Kinzig-Kreis wohnen, begegnet Ihnen das Prinzip „Behandeln statt transportieren“ womöglich schon. Hessen erprobt es dort und in weiteren Regionen im Projekt SaN (Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung). Im Rahmen von SaN können Rettungsteams weniger schwere Fälle direkt in teilnehmende Praxen bringen. Zahlen der Landesregierung zeigen, warum: Allein 2022 rückte der hessische Rettungsdienst zu fast 86.000 Einsätzen aus, bei denen eine Behandlung in einer Praxis ausgereicht hätte.
Der hessische Landeskrankenhausplan schreibt außerdem vor, dass Notfallkrankenhäuser im Durchschnitt innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein müssen.
Wie es weitergeht
Mit der Debatte im Bundestag beginnt das Verfahren für die bundesweite Reform, und Teile des Plans sind umstritten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärzteverband warnen vor überzogenen Anforderungen an einen verpflichtenden Bereitschaftsdienst rund um die Uhr (24/7), weil den Praxen das Personal fehle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine ausreichende Finanzierung.
Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, begrüßt den medizinischen Ansatz grundsätzlich. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU), die das hessische Modell als mögliche Blaupause für ganz Deutschland bezeichnet hat, warnt vor starren Budgetgrenzen und zu viel Steuerung aus Berlin. Ein von den Krankenkassen dominiertes Bundesgremium dürfe nicht an den Versorgungsstrukturen der Länder vorbei entscheiden, argumentiert sie. „Wer nach einem Herzstillstand reanimiert wird, wird medizinisch behandelt und nicht transportiert“, sagte sie.
Die Hilfsorganisationen DRK, Johanniter, Malteser und die ADAC Luftrettung verlangen feste Finanzierungszusagen und ein klares Mitspracherecht im geplanten Bundesfachgremium. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Reform. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), nennt eine einheitliche Ersteinschätzung das wirksamste Mittel gegen überfüllte Notaufnahmen. Die Frankfurter Rundschau weist darauf hin, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Rettungswagen und Luftrettung zwischen 2023 und 2025 um mehr als 20 Prozent gestiegen sind. Tritt das Gesetz in Kraft, bleibt offen, wie gut die neuen Regeln zu den bestehenden Pilotprojekten in Hessen passen.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Quellen
- Frankfurter Rundschau: „Fast Lane“: Was sich mit Linnemann-Gesetz für Patienten in Hessen ändert, abgerufen am 14. Oktober 2026
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