Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 11. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die gerade nach Deutschland gezogen sind und sich in den ersten Wochen um ihre Krankenversicherung kümmern müssen. Nach der Lektüre wissen Sie, warum die Versicherung Pflicht ist, wie sich gesetzliche und private Versicherung unterscheiden, wie die Beiträge berechnet werden und wie Sie Mitglied einer Krankenkasse werden.
- Warum die Krankenversicherung Pflicht ist
- Gesetzliche und private Versicherung im Vergleich
- Wer sich privat versichern darf
- Was sie als Anteil am Gehalt kostet
- So werden Sie Mitglied einer Krankenkasse
- Häufige Fragen
Warum die Krankenversicherung Pflicht ist
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, wie der Ratgeber zur Krankenversicherung von Handbook Germany festhält. Die Versicherung hängt auch mit dem Aufenthalt zusammen: Wer einen Aufenthaltstitel beantragt, muss Mitglied einer Krankenkasse sein. Ob eine bestimmte Versicherung die Bedingungen eines Aufenthaltstitels erfüllt, entscheidet die Ausländerbehörde. Wer eine konkrete Frage zum Aufenthalt hat, kann sich an diese Behörde oder an eine Migrationsberatungsstelle wenden.
Laut der Übersicht von Handbook Germany zur Sozialversicherung ist die Krankenversicherung eine der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Die anderen vier sind die Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, in denen man automatisch Mitglied ist. Bei der Krankenversicherung wählen Sie die Versicherung selbst aus. Versichert sein muss jede und jeder, unabhängig davon, ob die eigene Arbeit sozialversicherungspflichtig ist.
Lücken im Versicherungsschutz sparen kein Geld. Wer eine Zeit lang keine Monatsbeiträge zahlt, muss den gesamten Betrag später nachzahlen.
Gesetzliche und private Versicherung im Vergleich
In Deutschland gibt es mehr als 100 Krankenversicherungen. Sie gehören zu zwei Systemen: der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert.
Die gesetzlichen Beiträge richten sich nach dem Gehalt: Wer mehr verdient, zahlt mehr, wer weniger verdient, zahlt weniger, und die Kosten werden von der ganzen Gesellschaft getragen. Eine wichtige Besonderheit ist die Familienversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder mit wenig oder keinem Einkommen ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden.
Private Versicherer berechnen die Beiträge nach dem individuellen Risiko, das sie aus Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und zum Teil auch aus dem Lebensstil ableiten. Laut Handbook Germany sind private Beiträge in der Regel höher. Privatpatienten bekommen demnach oft schneller Termine und haben meist Anspruch auf mehr Leistungen. Rechnungen von Ärzten und Apotheken bezahlen sie zunächst selbst, die Versicherung erstattet ihnen das Geld anschließend.
Jede Versicherung bietet mehrere Tarife an. Manche übernehmen die Kosten für Brillen oder alternative Medizin, andere nicht. Die Verbraucherzentrale bietet Orientierung, und auf krankenkassen.de können Sie Tarife vergleichen.
Wer sich privat versichern darf
Gesetzliche Krankenkassen nehmen alle auf, unabhängig von Beruf oder Einkommen. Private Versicherer nehmen nur bestimmte Gruppen auf: Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Studierende und Beschäftigte mit hohem Einkommen. Ab welchem Einkommen sich Angestellte privat versichern dürfen, geht aus den Quellseiten nicht hervor. Den aktuellen Wert können die Versicherungen und die Verbraucherzentrale nennen.
Wer in Kunst oder Medien arbeitet, kann sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) bewerben. Wer aufgenommen wird, zahlt die Hälfte der Beiträge, den Rest übernimmt die KSK.
Die Entscheidung hat langfristige Folgen. Handbook Germany warnt, dass der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung oft sehr schwierig und manchmal unmöglich ist.
Was sie als Anteil am Gehalt kostet
In einem sozialversicherungspflichtigen Job wird die Hälfte des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags von Ihrem Gehalt abgezogen, die andere Hälfte zahlt Ihr Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist den vollen Betrag direkt an die Krankenkasse. Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden genauso aufgeteilt, die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
Jeder Versicherungsträger erhält einen Prozentsatz des Bruttoeinkommens, und der Satz wird regelmäßig angepasst. Den aktuellen Prozentsatz nennen die Quellseiten nicht. Die Seite zur Sozialversicherung verweist auf ihre-vorsorge.de, und jede Krankenkasse kann ihren eigenen Satz bestätigen.
Die beiden Seiten nennen unterschiedliche Verdienstgrenzen. Laut der Seite zur Krankenversicherung ist ein Job in der Regel sozialversicherungspflichtig, wenn er mehr als 556 Euro im Monat einbringt (Stand 2025). Die Seite zur Sozialversicherung nennt 538 Euro. Unterhalb dieser Grenze ist ein Minijob von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, die Krankenversicherung bleibt aber Pflicht. Menschen mit Minijob, Selbstständige und Studierende zahlen ihre Versicherung jeden Monat selbst. Bei Menschen, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen, übernehmen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten.
So werden Sie Mitglied einer Krankenkasse
- Wählen Sie einen Anbieter. Gesetzliche Krankenkassen stehen allen offen, private Versicherungen nur den oben genannten Gruppen.
- Stellen Sie den Antrag online auf der Website der Versicherung oder persönlich in einer Geschäftsstelle vor Ort.
- Reichen Sie ein Passfoto, Ihre Meldebescheinigung und einen Einkommensnachweis ein. Statt des Einkommensnachweises können Sie auch einen Leistungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamts einreichen.
- Ihre Gesundheitskarte kommt per Post. Nehmen Sie sie bei jedem Besuch in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus mit.
Die Meldebescheinigung erhalten Sie, wenn Sie Ihre Anmeldung bei der örtlichen Meldebehörde erledigen. Diese Behörden werden von der Stadt oder Gemeinde betrieben, deshalb unterscheiden sich Abläufe und Terminvergabe. Die Quellseiten beschreiben sie nicht.
Wenn Sie Ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job antreten, meldet Ihr Arbeitgeber Sie an, und Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis. Die Sozialversicherungsnummer darauf gilt ein Leben lang.
Auch mit Versicherung bleiben einige Kosten. Ein Krankenhausaufenthalt kostet 10 Euro pro Tag, und für jedes verschreibungspflichtige Medikament zahlen Sie höchstens 10 Euro zu. Wenn Ihre Ausgaben für Medikamente und Krankenhausbehandlungen 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen, können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen, für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Die gesetzliche Versicherung zahlt keine Schönheitsoperationen und keine Impfungen für private Auslandsreisen, Zahnersatz übernimmt sie nur teilweise. Ein Bonusheft, in dem die Kontrolluntersuchungen alle sechs bis zwölf Monate abgestempelt werden, erhöht den Anteil an den Kosten für Zahnersatz, den die Versicherung später übernimmt.
Häufige Fragen
Braucht man für einen Aufenthaltstitel eine Krankenversicherung?
Ja. Laut Handbook Germany muss jede Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, Mitglied einer Krankenkasse sein. Ob eine bestimmte Versicherung ausreicht, entscheidet die Ausländerbehörde. Fragen zu Einzelfällen richten Sie an diese Behörde oder an eine Migrationsberatungsstelle.
Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln?
Laut Handbook Germany ist das oft sehr schwierig und kann unmöglich sein. Die Quellseiten nennen die Voraussetzungen nicht, die aktuellen Regeln können die Versicherungen oder die Verbraucherzentrale erklären.
Wie viel von meinem Gehalt geht an die Krankenversicherung?
Die gesetzlichen Beiträge sind ein Prozentsatz des Bruttoeinkommens. In sozialversicherungspflichtigen Jobs zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Den aktuellen Satz, der regelmäßig angepasst wird, nennen die Quellseiten nicht. Private Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Lebensstil.
Kann meine Familie bei mir mitversichert werden?
In der gesetzlichen Versicherung können Ehepartner und Kinder mit wenig oder keinem Einkommen über die Familienversicherung ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Kinder sind bis zum 18. Geburtstag versichert, und bis zum 23., wenn sie nicht arbeiten. Bis zum 25. bleiben sie versichert, solange sie zur Schule gehen, eine unbezahlte Ausbildung machen, studieren oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Kinder mit Behinderung sind lebenslang mitversichert. Die Einkommensgrenze für Familienangehörige legt die Versicherung fest.
Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft am 11. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Health Insurance, abgerufen am 11. Oktober 2026
- handbookgermany.de: Social Insurances, abgerufen am 11. Oktober 2026
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