Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und gerade ein Jobangebot bekommen haben oder bald eine neue Stelle antreten. Danach wissen Sie, was Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen enthalten muss. Außerdem erfahren Sie, welche Regeln für Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und befristete Verträge gelten.
- Schriftlicher Vertrag oder schriftlicher Nachweis
- Was im Vertrag stehen muss
- Probezeit und Kündigungsfristen
- Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
- Urlaubsanspruch
- Befristete Verträge und Teilzeitverträge
- Häufige Fragen
Schriftlicher Vertrag oder schriftlicher Nachweis
Ob Sie Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag haben, hängt von der Art des Vertrags ab. Laut dem Ratgeber von Handbook Germany zum Arbeitsvertrag gilt Folgendes:
- Befristete Verträge: Sie müssen einen schriftlichen Vertrag erhalten, bevor Sie anfangen zu arbeiten. Bekommen Sie keinen Vertrag oder erst später, ist die Befristung unwirksam und Sie haben Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
- Unbefristete Verträge: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht vorgeschrieben, die Vereinbarung kann zunächst auch mündlich getroffen werden. Der Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über Ihre Arbeitsbedingungen aushändigen.
Handbook Germany betont, dass Sie ohne Vertrag oder diesen schriftlichen Nachweis rechtlich nicht abgesichert sind, wenn es später Probleme gibt. In vielen Betrieben gilt außerdem ein Tarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaften miteinander aushandeln. Solche Verträge regeln Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Bezahlung für ein Unternehmen oder eine ganze Branche. Laut der Seite sind sie für Beschäftigte in der Regel günstiger als die Bedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag.
Was im Vertrag stehen muss
Der schriftliche Nachweis der Arbeitsbedingungen sollte unter anderem Folgendes enthalten:
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- eine kurze Beschreibung Ihrer Aufgaben
- Ihren Lohn
- Ihre wöchentliche Arbeitszeit
- die Kündigungsfrist
Ihr Lohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Er gilt für volljährige Beschäftigte und viele Praktikantinnen und Praktikanten und wird jedes Jahr angepasst. Einige Gruppen sind ausgenommen, darunter Menschen in einem Pflichtpraktikum, Freiwillige und Teilnehmende bestimmter Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Für Auszubildende in einer Ausbildung gilt eine eigene Mindestvergütung.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch Aufgaben übertragen, die nicht im Vertrag stehen, allerdings nur, wenn sie legal und sicher sind, zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen und Ihrer Qualifikation entsprechen. Wenn der Vertrag oder der Tarifvertrag verlangt, dass Sie eine Nebentätigkeit melden, müssen Sie das tun. Die Seite von Handbook Germany zu Arbeitsrechten warnt, dass eine nicht gemeldete Nebentätigkeit zu einer Abmahnung oder zur Kündigung führen kann.
Probezeit und Kündigungsfristen
Eine Probezeit ist in deutschen Arbeitsverträgen üblich. Keine der beiden Quellseiten erklärt aber, wie lange sie dauern darf oder welche Kündigungsfrist während der Probezeit gilt. Lesen Sie dazu die Regelungen in Ihrem eigenen Vertrag oder Tarifvertrag. Das gilt auch für Kündigungsfristen allgemein: Die Seiten nennen die Kündigungsfrist zwar als Bestandteil des schriftlichen Nachweises der Arbeitsbedingungen, geben aber keine gesetzlichen Kündigungsfristen an. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, Ihr Tarifvertrag und das Gesetz. Eine Beratungsstelle kann Ihnen erklären, was davon in Ihrem Fall gilt.
Vielen Kündigungen geht eine Abmahnung voraus. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie das vorgeworfene Fehlverhalten genau beschreiben, einen schweren Verstoß gegen den Vertrag betreffen und Ihnen übergeben werden. Halten Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt, können Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, die zusammen mit der Abmahnung in Ihre Personalakte kommt. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Für kurze Zeiträume sind bis zu 10 Stunden möglich, die zusätzlichen Stunden müssen aber innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden. Ab einer bestimmten Länge des Arbeitstags sind Pausen Pflicht, für Minderjährige gelten strengere Regeln. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden meist nicht bezahlt. Zwischen zwei Arbeitstagen steht Ihnen außerdem eine Ruhezeit von mindestens 10 bis 11 Stunden zu.
Ob Sie Überstunden leisten müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Regelt keiner von beiden die Frage, können Sie Überstunden oft ablehnen, außer in Notfällen oder bei dringenden betrieblichen Aufgaben. Steht in Ihrem Vertrag, dass Überstunden nicht vergütet werden, dürfen sie 10 Prozent Ihrer vereinbarten Arbeitszeit nicht überschreiten. Sagt der Vertrag nichts dazu, werden Überstunden normalerweise mit Ihrem Stundenlohn bezahlt, vorausgesetzt, Ihre Vorgesetzten haben sie angeordnet und Sie haben sie schriftlich und mit Unterschrift Ihres Chefs dokumentiert. Beschäftigte ab einer bestimmten Gehaltshöhe bekommen für Überstunden keine zusätzliche Bezahlung. Außerhalb der Arbeitszeit gehört Ihre Zeit Ihnen, es sei denn, zu Ihrer Stelle gehört Rufbereitschaft.
Urlaubsanspruch
Alle Beschäftigten in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Vollzeitkräfte bekommen mindestens 20 Tage im Jahr, bei Teilzeit verringert sich der Anspruch entsprechend. Sieht Ihr Vertrag mehr Urlaubstage vor, gilt die Zahl aus dem Vertrag. Nicht genommene Tage können ins nächste Jahr übertragen werden, müssen aber bis zum 31. März genommen werden, sonst verfallen sie. Menschen mit Behinderung können fünf zusätzliche Tage erhalten.
Befristete Verträge und Teilzeitverträge
Ein befristeter Vertrag nennt schon zu Beginn sein Enddatum und endet an diesem Tag automatisch. Handbook Germany weist darauf hin, dass beide Seiten ihn auch vor Ablauf der Vertragszeit kündigen können. Ein unbefristeter Vertrag hat kein Enddatum und endet nur, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber ihn aktiv kündigen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie nach dem Ende eines befristeten Vertrags eine neue Stelle haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Enddatum bei der Agentur für Arbeit melden. Wer sich zu spät oder nicht ordnungsgemäß arbeitsuchend meldet, bekommt eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Sie können einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit beantragen, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Für die Brückenteilzeit, bei der Sie nach einem festgelegten Zeitraum automatisch in Vollzeit zurückkehren, muss der Arbeitgeber mehr als 45 Beschäftigte haben. Der Antrag muss mindestens drei Monate im Voraus gestellt werden, und der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich antworten. Antwortet er nicht rechtzeitig, gilt der Antrag als genehmigt.
Wenn Ihr Aufenthaltstitel an Ihre Stelle gebunden ist, wenden Sie sich mit jeder Frage dazu, wie sich eine Vertragsänderung auf Ihren Aufenthaltsstatus auswirkt, an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.
Häufige Fragen
Ist eine mündliche Arbeitsvereinbarung in Deutschland gültig?
Bei einem unbefristeten Vertrag ja. Er kann zunächst mündlich vereinbart werden, der Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über Ihre Arbeitsbedingungen geben. Bei befristeten Verträgen ist das anders: Sie müssen vor Arbeitsbeginn schriftlich vorliegen.
Was passiert, wenn ich meinen befristeten Vertrag erst nach Arbeitsbeginn unterschreibe?
Laut Handbook Germany ist die Befristung unwirksam, wenn ein befristeter Vertrag vor Arbeitsbeginn nicht schriftlich vorliegt oder Sie ihn erst später erhalten. Sie haben dann Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Kann ich nicht genommenen Urlaub ins nächste Jahr übertragen?
Ja. Resturlaub kann übertragen werden, muss aber bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er. Gewährt Ihr Vertrag mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, gilt die Zahl aus dem Vertrag.
Wo kann ich meinen Vertrag prüfen lassen?
Die Beratungsstellen von Faire Integration unterstützen Beschäftigte kostenlos und in mehreren Sprachen und können Ihnen eine Anwältin oder einen Anwalt empfehlen. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann auch er helfen. Bei Fragen zum Aufenthalt wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.
Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 18. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatung oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Arbeitsvertrag, abgerufen am 18. Oktober 2026
- handbookgermany.de: Arbeitsrechte, abgerufen am 18. Oktober 2026
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