Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die gerade nach Deutschland gezogen sind und den Rundfunkbeitrag verstehen möchten. Mit diesem Beitrag werden das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio finanziert. Nach der Lektüre wissen Sie, wer in einem Haushalt zahlt, wie hoch der Beitrag ist, wie die Anmeldung funktioniert und welche Gruppen eine Befreiung oder eine Ermäßigung beantragen können.
- Wofür der Beitrag bezahlt wird
- Ein Beitrag pro Haushalt, nicht pro Gerät
- Was er kostet und wie die Zahlung funktioniert
- Anmelden, umziehen und wegziehen
- Befreiungen und Ermäßigungen
- Häufige Fragen
Wofür der Beitrag bezahlt wird
Der Rundfunk in Deutschland teilt sich in zwei Gruppen. Private Sender finanzieren sich über Werbung. Öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF werden überwiegend durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Laut Handbook Germany müssen alle zahlen, die in Deutschland leben, unabhängig davon, ob sie tatsächlich fernsehen oder Radio hören. Ob Sie einen Fernseher besitzen, spielt für die Zahlungspflicht keine Rolle. Geregelt ist der Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, eingezogen wird er vom Beitragsservice.
Ein Beitrag pro Haushalt, nicht pro Gerät
Grundsätzlich muss jeder Erwachsene zahlen, der Beitrag wird aber pro Haushalt erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Alle, die in einer Wohnung oder einem Haus leben, zahlen gemeinsam nur einmal. Teilt sich eine Familie eine Wohnung, deckt der Beitrag eines Erwachsenen den ganzen Haushalt ab. Für Wohngemeinschaften gilt dasselbe. Wer allein lebt, zahlt den vollen Monatsbetrag. Auch mehrere Erwachsene in einer Wohnung zahlen nur einen Beitrag, den sie untereinander aufteilen können.
Eine Person im Haushalt meldet sich beim Beitragsservice an und übernimmt die Zahlungen. Die Seite fasst die Regel einfach zusammen: Sie müssen zahlen, wenn Sie in einer eigenen Wohnung leben und ein Einkommen haben, und es reicht, wenn sich ein Erwachsener in der Wohnung anmeldet.
Geflüchtete, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, zahlen nicht, weil die einzelnen Zimmer dort nicht als Wohnungen gelten. Wer in dieser Lage einen Brief vom Beitragsservice erhält, kann die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Unterkunft bitten, beim Antworten zu helfen. Handbook Germany stellt einen Musterbrief auf Englisch und Deutsch bereit.
Für Betriebsstätten fällt ein eigener Beitrag an. Seine Höhe hängt von der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Fahrzeuge ab. Ein Rechner auf rundfunkbeitrag.de zeigt den Betrag an. Ein Homeoffice muss als Betriebsstätte angemeldet werden. Hat es keinen eigenen Eingang und ist es nur über die Wohnungstür erreichbar, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Pro Betriebsstätte ist ein Auto abgedeckt, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird. Jedes weitere so genutzte Auto kostet 5,83 Euro im Monat.
Was er kostet und wie die Zahlung funktioniert
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro im Monat (Stand 2024). Abgerechnet wird alle drei Monate, ein Haushalt zahlt also 55,08 Euro pro Quartal. Sie können auch sechs Monate oder ein ganzes Jahr im Voraus zahlen.
Bei der Anmeldung wählt die zahlende Person eine von zwei Zahlungsarten. Die erste ist die Überweisung von Hand. Die zweite ist der automatische Einzug per SEPA-Lastschrift: Dabei bucht der Beitragsservice das Geld vom Bankkonto ab. Wer selbst überweist, muss auch selbst darauf achten, pünktlich zu zahlen. Bleibt eine Zahlung aus, folgt ein Festsetzungsbescheid. Die rückständigen Beiträge müssen dann zusammen mit einem Säumniszuschlag gezahlt werden. Wie hoch dieser Zuschlag ist, nennt die Seite nicht.
Es sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf. Ein echtes Schreiben enthält Ihre Beitragsnummer und Ihre richtige Adresse. Betrüger können diese Nummer grundsätzlich nicht kennen. Wenn Ihnen ein Schreiben zweifelhaft vorkommt, können Sie beim Beitragsservice anrufen und nachfragen, ob es wirklich von dort stammt.
Anmelden, umziehen und wegziehen
Abgebucht wird erst, wenn Sie sich angemeldet haben. Sie melden sich auf rundfunkbeitrag.de an. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach dem Ein- oder Auszug. Nach einem Umzug können Sie die neue Adresse auf derselben Website ändern.
Der Beitragsservice prüft auch, wer angemeldet ist. Dazu führt er einen Meldedatenabgleich durch: Er erhält von den Meldebehörden die Daten aller in Deutschland gemeldeten Erwachsenen. Das sind die örtlichen Ämter, bei denen die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgt. Wie sie organisiert sind, entscheidet die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Durch den Abgleich der beiden Datensätze sieht der Beitragsservice, wer sich noch nicht für den Beitrag angemeldet hat.
Wer sich nicht innerhalb eines Monats anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe legt die Behörde fest. Ein Bußgeld muss innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit bezahlt werden. Zahlt jemand trotz wiederholter Mahnungen weiterhin nicht, kann sein Bankkonto gepfändet werden. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Wenn Sie Deutschland verlassen und Ihre Wohnung aufgeben, melden Sie sich auf der Website im Bereich Abmelden ab.
Befreiungen und Ermäßigungen
Bestimmte Gruppen können eine Befreiung beantragen. Dazu gehören Menschen, die Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Dazu gehören auch Auszubildende und Studierende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Über jeden Antrag entscheidet der Beitragsservice.
Das Antragsformular finden Sie auf rundfunkbeitrag.de. Sie füllen es aus, drucken es und schicken es per Post an den Beitragsservice. Legen Sie die nötigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle bei, etwa des Jobcenters oder des BAföG-Amts. Die Postanschrift steht auf derselben Website. Eine Befreiung für eine Person gilt nicht für die ganze Wohnung. Sind in einem gemeinsamen Haushalt nicht alle befreit, zahlt der Haushalt weiterhin.
Blinde, sehbehinderte, gehörlose und hörgeschädigte Menschen können eine Ermäßigung beantragen, und zwar im Bereich Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Wer vollstationär in einem Pflege- oder Altenheim betreut wird, kann sich unter Abmelden abmelden und muss dann nicht mehr zahlen.
Bei Problemen mit dem Beitragsservice können die Migrationsberatungsstellen helfen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mehrere Sprachen. Eine Beratungsstelle finden Sie über bamf.de oder jugendmigrationsdienst.de. Auch die Verbraucherzentrale berät zu diesen Fragen, allerdings auf Deutsch. Mit Fragen zum Aufenthaltsstatus wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder an eine Migrationsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher und kein Radio habe?
Nach den Regeln, die Handbook Germany beschreibt, müssen alle zahlen, die in Deutschland leben, unabhängig davon, ob sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Der Beitrag ist an den Haushalt gebunden, nicht an ein Gerät.
Wie viele Beiträge zahlt eine Wohngemeinschaft?
Einen. Der Beitrag wird pro Haushalt erhoben. Mitbewohner oder Familienmitglieder, die zusammenleben, zahlen also insgesamt einmal 18,36 Euro im Monat. Ein Erwachsener meldet sich an und zahlt, die anderen können sich an den Kosten beteiligen.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Wer sich nicht innerhalb eines Monats nach dem Ein- oder Auszug anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, dessen Höhe die Behörde festlegt. Der Beitragsservice erhält Daten von den Meldebehörden und kann so erkennen, wer sich nicht angemeldet hat.
Wie höre ich auf zu zahlen, wenn ich Deutschland verlasse?
Wer Deutschland verlässt und seine Wohnung aufgibt, meldet sich auf rundfunkbeitrag.de im Bereich Abmelden ab. Diesen Bereich nutzen auch Menschen, die in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ziehen.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Beiträge ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Licence Fee for Public Broadcasting, abgerufen am 23. Oktober 2026
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