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Elterngeld und Elternzeit in Deutschland

Ramo von Ramo
31 Oktober 2026
in Ankommen in Deutschland
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A forested mountain rises over green meadows and a winding path under grey cloud, with a lake and farmland in the distance.

Forested Alpine foothills in Bavaria. Photo: Masood Aslami/Pexels

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Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen

Dieser Ratgeber richtet sich an Eltern, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und ein Baby erwarten oder gerade eines bekommen haben. Nach der Lektüre wissen Sie, wer Elterngeld bekommen kann, wie lange es gezahlt wird und wie Sie Elternzeit beantragen.

  • Wer Elterngeld bekommen kann
  • Arten und Dauer des Elterngelds
  • Höhe und Antrag
  • Elternzeit
  • Kündigungsschutz und Teilzeit
  • Häufige Fragen

Wer Elterngeld bekommen kann

Elterngeld unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte, die weniger oder gar nicht arbeiten, während sie ein kleines Kind betreuen. Laut dem Ratgeber von Handbook Germany zum Elterngeld müssen Sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose und Eltern, die zu Hause bleiben, können es alle beantragen. Sie müssen mit Ihrem Kind in Deutschland leben und das Sorgerecht haben. Außerdem dürfen Sie im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden).

Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige Deutschlands, der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz erfüllen diese Voraussetzung. Andere Staatsangehörige brauchen einen der folgenden Titel:

  • eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte;
  • eine Aufenthaltserlaubnis, die für mindestens 6 Monate zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (Ausnahmen regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz);
  • eine Beschäftigungsduldung.

Für einige Aufenthaltstitel gilt eine zusätzliche Bedingung: für Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen eines Krieges im Heimatland erteilt wurden, sowie für Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 oder § 25 Absatz 3 bis 5. Wer einen solchen Titel hat, muss zusätzlich erwerbstätig sein, in Elternzeit sein oder Arbeitslosengeld I beziehen, oder sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten. Fragen zu einem bestimmten Aufenthaltstitel klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung.

Einkommensgrenze. Für Geburten ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro, sowohl für Alleinerziehende als auch für Eltern, die ein Kind gemeinsam erziehen. Maßgeblich ist das Einkommen im Jahr vor der Geburt. Für Geburten vom 1. April 2024 bis März 2025 lagen die Grenzen bei 200.000 Euro gemeinsam für Paare und bei 150.000 Euro für Alleinerziehende.

Arten und Dauer des Elterngelds

Eltern können sich für eine Variante entscheiden oder sie kombinieren. Sie können das Elterngeld am Stück beziehen, unterbrechen oder sich mit dem anderen Elternteil abwechseln. In Kombination kann Elterngeld höchstens bis zum Alter des Kindes von 2 Jahren und 8 Monaten (32 Monate) laufen.

Basiselterngeld wird pro Kind für 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil vor der Geburt gearbeitet hat und jetzt weniger verdient. Jeder Elternteil nimmt zwischen 2 und 12 Monate; ein Monat, in dem beide Elterngeld erhalten, zählt doppelt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 muss ein Partnermonat in die ersten 12 Monate fallen, und nur in diesem Monat können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen. Auch Alleinerziehende können 14 Monate erhalten. Basiselterngeld gibt es grundsätzlich nur, bis das Kind 14 Monate alt ist.

ElterngeldPlus macht aus einem Monat Basiselterngeld zwei Monate, aus 14 Monaten können so 28 werden. Eltern, die nicht arbeiten, erhalten die Hälfte des monatlichen Basisbetrags. Wer in Teilzeit arbeitet, kann bis zur Höhe des Basisbetrags erhalten. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes lässt sich ElterngeldPlus nicht mehr unterbrechen und später fortsetzen, denn eine Unterbrechung beendet den Anspruch.

Den Partnerschaftsbonus gibt es, wenn beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen und beide 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Alleinerziehende mit dieser Arbeitszeit haben Anspruch. Für Geburten ab dem 1. September 2021 bringt er jedem Elternteil 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Er wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden.

Kommt ein Kind 6 bis 16 Wochen (oder mehr) vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, gibt es 1 bis 4 zusätzliche Monate.

Höhe und Antrag

Die Höhe hängt von der gewählten Variante, Ihrer Lebenssituation und Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab. Die Quellen dieses Ratgebers nennen weder Sätze noch eine Liste der nötigen Unterlagen. Die für Ihren Wohnort zuständige Elterngeldstelle berechnet den genauen Betrag und erklärt, wie der Antrag abläuft. Beantragen können Sie das Elterngeld erst nach der Geburt, und rückwirkend wird es höchstens für 3 Monate vor dem Antrag gezahlt. Wichtig ist außerdem, den Antrag auf die Lebensmonate des Kindes statt auf Kalendermonate zu beziehen, denn Kalendermonate führen zu einer niedrigeren Zahlung.

Elternzeit

Elternzeit bedeutet, dass Sie nicht oder mit weniger Stunden arbeiten und danach das Recht haben, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Ratgeber von Handbook Germany zur Elternzeit erklärt, wer sie nehmen kann: Angestellte und Auszubildende, auch in Teilzeit und im Minijob, die mit dem Kind zusammenleben und es selbst betreuen. Selbstständige, Arbeitslose, Hausfrauen und Hausmänner, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können keine Elternzeit nehmen. Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Regeln. Für Stunden, die Sie nicht arbeiten, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt, Sie können dafür aber Elterngeld beantragen.

  • Dauer: Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Bei Müttern wird der Mutterschutz nach der Geburt auf die drei Jahre angerechnet.
  • Zeitpunkt: Väter können ab der Geburt beginnen, Mütter nach dem Mutterschutz. Ein Teil der Elternzeit muss vor dem dritten Geburtstag genommen werden. Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag genommen werden.
  • Aufteilung: Die Elternzeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch in mehr.
  • Anmeldefrist: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, mindestens sieben Wochen bei Elternzeit vor dem dritten Geburtstag und 13 Wochen bei Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag.

Sie müssen die Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden und dabei Beginn und Ende angeben. Telefon und E-Mail reichen nicht aus. Elternzeit.de bietet ein Musterschreiben an. Bei Elternzeit vor dem dritten Geburtstag legen Sie außerdem verbindlich fest, wie Sie Ihre Elternzeit in den nächsten zwei Jahren aufteilen. Das ist der Bindungszeitraum; danach können Sie die Planung nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers ändern.

Kündigungsschutz und Teilzeit

Der Kündigungsschutz beginnt, sobald Sie Ihre Elternzeit angemeldet haben, frühestens acht Wochen vor ihrem Beginn, und gilt bis zu ihrem Ende. In Ausnahmefällen, etwa bei einer Insolvenz, ist eine Kündigung nur wirksam, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Auch dann können Sie sie innerhalb von drei Wochen anfechten. Nach der Elternzeit kehren Sie an Ihren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurück, ohne weniger Gehalt. Arbeiten Sie während der Elternzeit nicht, verringert sich Ihr Jahresurlaub für jeden vollen Monat um 1/12. Arbeiten Sie in Teilzeit, verringert er sich nicht.

Während der Elternzeit können Sie in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, gerechnet im Monatsdurchschnitt. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, für mindestens 2 Monate 15 bis 32 Stunden zu arbeiten, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie arbeiten seit mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung bei dem Arbeitgeber;
  • der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeitende;
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und den Beginn, die Stundenzahl und Ihre gewünschten Arbeitstage enthalten. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, muss ein Arbeitgeber, der ablehnt, dies innerhalb von 4 Wochen (vor dem dritten Geburtstag) beziehungsweise 8 Wochen (danach) schriftlich tun. Antwortet der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gilt die Zustimmung als erteilt.

Häufige Fragen

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt nicht gearbeitet habe?

Ja. Erwerbstätigkeit ist keine Voraussetzung, deshalb können auch Arbeitslose, Studierende und Eltern, die zu Hause bleiben, Elterngeld beantragen, wenn sie die Regeln zu Aufenthalt, Sorgerecht und Einkommen erfüllen. Für einige humanitäre Aufenthaltserlaubnisse gelten zusätzliche Bedingungen.

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?

Nein. Elterngeld hängt nicht von der Elternzeit ab. Sie können arbeiten, während Sie es beziehen, aber nur bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt.

Bekomme ich Elterngeld, während mein Kind in die Kita geht?

Ja. Es wird weiter gezahlt, wenn Ihr Kind eine Kita besucht oder von einer Tagesmutter betreut wird. Wie Betreuungsplätze vergeben werden, entscheidet Ihre Stadt oder Gemeinde.

Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zur Elternzeit?

Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) hilft Menschen über 27 Jahren in vielen Sprachen. Die Jugendmigrationsdienste helfen Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren. Beratungsstellen vor Ort finden Sie auf bamf.de und jugendmigrationsdienste.de.

Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de

Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatung oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

  • handbookgermany.de: Elterngeld, abgerufen am 31. Oktober 2026
  • handbookgermany.de: Elternzeit, abgerufen am 31. Oktober 2026

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