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Selbstständigkeit in Deutschland: Freiberufler und kleine Unternehmen

Ramo von Ramo
30 Oktober 2026
in Ankommen in Deutschland
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Self-Employment in Germany: Freelancers and Small Businesses
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Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen

Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und sich selbstständig machen wollen, ob als freiberufliche Übersetzerin, als Designer oder mit einem kleinen Laden. Nach der Lektüre wissen Sie, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder als Gewerbe gilt, bei welcher Behörde Sie sie anmelden, welche Unterlagen und Fristen gelten und wo Sie kostenlose Beratung und Fördermittel finden.

  • Freiberuflich oder gewerblich
  • Aufenthaltstitel und Qualifikationen
  • Die Anmeldung Ihrer Tätigkeit
  • Steuern und Versicherung
  • Kostenlose Beratung und Förderung
  • Häufige Fragen

Freiberuflich oder gewerblich

Das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten der Selbstständigkeit. Ein Freiberufler (Angehöriger eines freien Berufs) erbringt eine wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder schriftstellerische Leistung, wie es auf der Seite von Handbook Germany zur freiberuflichen Selbstständigkeit heißt. Die Seite teilt diese Berufe in drei Gruppen ein: Katalogberufe wie Ärztin, Rechtsanwalt, Ingenieurin und Dolmetscher; Tätigkeitsberufe wie Lehrerin, Journalist, Musikerin und Schriftsteller; und Ähnliche Berufe, also vergleichbare technische oder kreative Tätigkeiten wie Fotografie oder Grafikdesign.

Ein Gewerbe ist etwas anderes. Die Seite von Handbook Germany zur gewerblichen Selbstständigkeit beschreibt es als den Verkauf von Waren, die Herstellung von Produkten oder das Anbieten handwerklicher Leistungen, zum Beispiel den Betrieb eines Ladens, eines Restaurants oder einer Werkstatt oder die Arbeit als Friseurin.

Von dieser Unterscheidung hängt ab, wo Sie sich anmelden und ob Gewerbesteuer anfällt. Das Finanzamt entscheidet bei der Anmeldung zunächst, ob jemand als Freiberufler gilt, und die Mitarbeitenden dort können bei der Einordnung helfen. Wer sich als Freiberufler anmeldet, tatsächlich aber ein Gewerbe betreibt, muss die Gewerbesteuer nachzahlen. Angaben zur Höhe der Gewerbesteuer enthalten die Seiten nicht.

Aufenthaltstitel und Qualifikationen

Für eine selbstständige Tätigkeit brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der sie erlaubt. Für Freiberufler verweist Handbook Germany auf einen Titel nach § 21 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, für ein Gewerbe auf § 21 Abs. 1. Beide Seiten weisen darauf hin, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ohne diese vollständig aufzuzählen.

Die Qualifikation ist eine zweite Hürde. Viele freie Berufe setzen einen amtlichen Nachweis und die Anerkennung der Qualifikation voraus, vor allem bei Abschlüssen aus dem Ausland, und manche, etwa Ärztin oder Rechtsanwalt, dürfen nur mit behördlicher Zulassung ausgeübt werden. Ob ein bestimmter Aufenthaltstitel die Selbstständigkeit abdeckt, entscheidet die Ausländerbehörde. Dort oder bei einer Migrationsberatung bekommen Sie Antworten auf individuelle Fragen zum Aufenthalt.

Die Anmeldung Ihrer Tätigkeit

Freiberufler: das Finanzamt

Freiberufler melden sich direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt an. Ein kurzes formloses Schreiben genügt; es muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit abgeschickt werden. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie auch persönlich abholen können, um Zeit zu sparen. Sobald Sie den ausgefüllten Bogen zurückgeschickt haben, erhalten Sie eine Steuernummer. Zum Ausfüllen brauchen Sie Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.). Steuerberaterinnen und Steuerberater können gegen Honorar helfen.

Gewerbe: das Gewerbeamt

Ein Gewerbe melden Sie mit Termin beim Gewerbeamt an, das für den Standort des Betriebs zuständig ist. Die Seite nennt folgende Unterlagen:

  • Reisepass und Aufenthaltstitel, einschließlich der Bestätigung, dass Sie selbstständig arbeiten dürfen
  • eine besondere Erlaubnis, falls die Tätigkeit eine solche erfordert
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder ein Führungszeugnis
  • für Handwerker die Handwerkskarte

Die Anforderungen unterscheiden sich von Amt zu Amt, und jedes Amt veröffentlicht sie auf seiner Website. Die Gebühr liegt meist bei rund 50 Euro; die genauen Kosten werden vor Ort festgelegt. Das Gewerbeamt informiert anschließend weitere Stellen, darunter das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Amtsgericht. Diese schreiben Sie dann an und fordern Formulare oder Unterlagen an.

Manche Gewerbe brauchen vor dem Start eine Erlaubnis, etwa eine Gaststättenerlaubnis, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Gastronomiebetriebe oder einen Personenbeförderungsschein für Taxifahrer. Handwerker wie Bäcker, Kfz-Mechatroniker und Friseure brauchen in der Regel einen Meisterbrief und müssen sich bei der örtlichen Handwerkskammer (HWK) eintragen lassen, die ihre Qualifikation prüft. Ob eine Erlaubnis nötig ist, erfahren Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder beim Gewerbeamt.

Steuern und Versicherung

Im steuerlichen Fragebogen geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Die Umsatzgrenzen dafür nennen die Seiten nicht; das Finanzamt bestätigt sie. Gewerbetreibende müssen außerdem Buch führen.

Zum Thema Versicherung sagen die Seiten wenig. Regeln zur Kranken- und Rentenversicherung für Selbstständige führen sie nicht aus; Auskunft geben dazu die Versicherer und die unten genannten Beratungsstellen. Zwei Punkte werden genannt: Das Gewerbeamt meldet die Anmeldung an die Berufsgenossenschaft, und der Gründungszuschuss enthält zusätzlich 300 Euro für Kranken- und Rentenversicherung.

Kostenlose Beratung und Förderung

Als erste Anlaufstelle nennt Handbook Germany Wir gründen in Deutschland: eine Website für Migrantinnen und Migranten in mehr als 10 Sprachen, die auf kostenlose Beratungsstellen in jedem Bundesland verweist. Freiberufler können beim Institut für Freie Berufe eine kostenlose Erstberatung bekommen. Private Beraterinnen und Berater verlangen in der Regel ein Honorar, manche Bundesländer bezuschussen die Kosten aber.

Wer mindestens sechs Wochen lang Arbeitslosengeld I (ALG I) bezogen hat, kann bei der Agentur für Arbeit einen AVGS-Gutschein beantragen. Damit ist eine Beratung zu Themen wie Buchhaltung oder Businessplan kostenlos. Der Gutschein muss vor Beginn der Selbstständigkeit eingelöst werden.

Den Gründungszuschuss können Menschen beantragen, die mindestens einen Tag arbeitslos waren, noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben und die Selbstständigkeit hauptberuflich planen. Einzureichen sind ein Businessplan, eine Kopie der Anmeldung beim Finanzamt, eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, ein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Der Zuschuss zahlt sechs Monate lang das ALG I weiter, plus 300 Euro, danach optional weitere neun Monate lang 300 Euro im Monat. Einen Anspruch darauf gibt es nicht; die zuständige Sachbearbeitung entscheidet.

Wer Grundsicherung vom Jobcenter bezieht, kann Einstiegsgeld beantragen. Es wird individuell bemessen und insgesamt bis zu 24 Monate lang gezahlt, ebenfalls nach Ermessen der Sachbearbeitung. Förderkredite von Förderbanken wie der KfW und Bürgschaften einer Bürgschaftsbank beantragen Sie über Ihre Hausbank.

Häufige Fragen

Melden sich Freiberufler beim Gewerbeamt an?

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten, etwa von selbstständigen Ärzten, Rechtsanwältinnen, Journalisten, Künstlerinnen oder Lehrkräften, gelten nicht als Gewerbe. Sie werden direkt beim Finanzamt angemeldet, das zunächst entscheidet, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt.

Welche Frist gilt für die Anmeldung beim Finanzamt?

Freiberufler müssen sich spätestens vier Wochen nach Beginn ihrer Selbstständigkeit anmelden. Ein kurzes formloses Schreiben genügt. Das Finanzamt schickt dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und vergibt nach dessen Rücksendung eine Steuernummer.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr liegt meist bei rund 50 Euro. Jedes Gewerbeamt legt seine Gebühren selbst fest und veröffentlicht sie; der genaue Betrag hängt also vom Amt ab, das für den Standort des Betriebs zuständig ist.

Erlaubt mein Aufenthaltstitel eine Selbstständigkeit?

Handbook Germany verweist für Freiberufler auf § 21 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes und für Gewerbe auf § 21 Abs. 1; dazu kommen weitere Voraussetzungen. Ob ein bestimmter Titel die Selbstständigkeit erlaubt, entscheidet die Ausländerbehörde. Bei individuellen Fragen hilft eine Migrationsberatung.

Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de

Zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

  • handbookgermany.de: Freiberufliche Selbstständigkeit ("Freiberufler"), abgerufen am 30. Oktober 2026
  • handbookgermany.de: Gründung eines angemeldeten Unternehmens ("Gewerbe"), abgerufen am 30. Oktober 2026

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