Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die vor Kurzem in Deutschland angefangen haben zu arbeiten. Er erklärt, was passiert, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht zur Arbeit gehen können. Danach wissen Sie, wie Sie sich krankmelden, was die ärztliche Bescheinigung ist, wie Ihr Lohn weitergezahlt wird und ab wann das Krankengeld der Krankenkasse einspringt.
- Den Arbeitgeber informieren
- Die ärztliche Bescheinigung
- Elektronische Krankschreibung, Telefon und Video
- Lohnfortzahlung und Krankengeld
- Wenn Ihr Kind krank ist
- Wo Sie Hilfe bekommen
- Häufige Fragen
Den Arbeitgeber informieren
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, haben Sie das Recht, sich zu Hause auszukurieren. Laut dem Ratgeber von Handbook Germany zur Krankmeldung müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens zu Beginn des ersten Tages informieren, an dem Sie nicht arbeiten können. Das gilt bei jeder Erkrankung, egal auf welchem Weg die Bescheinigung später beim Arbeitgeber ankommt.
- Wie: per Telefon, SMS oder E-Mail.
- Was Sie sagen müssen: Welche Krankheit Sie haben, müssen Sie nicht mitteilen.
- Wie lange: Wenn Sie abschätzen können, wie lange Sie krank sein werden, sollten Sie das laut Handbook Germany Ihrem Arbeitgeber sagen.
Ab wann eine Bescheinigung fällig ist, kann von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich sein. Das erklärt der nächste Abschnitt.
Die ärztliche Bescheinigung
Ihr Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Umgangssprachlich heißt dieses Dokument Krankschreibung. Offiziell heißt es Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oft abgekürzt als AU.
Wann sie fällig ist
Ein Arbeitgeber kann die Krankschreibung schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Tut Ihrer das, müssen Sie die Bescheinigung am ersten Tag vorlegen, an dem Sie fehlen. In vielen Betrieben müssen Beschäftigte sie allerdings erst ab dem dritten Krankheitstag einreichen. Welche Regel gilt, legt der Arbeitgeber fest. Handbook Germany empfiehlt, dort nachzufragen.
In der Praxis
Sagen Sie beim Arztbesuch, dass Sie eine Krankschreibung brauchen. Auf Grundlage der Diagnose entscheidet die Ärztin oder der Arzt, wie viele Tage Sie arbeitsunfähig sind. Die Bescheinigung muss jeden Tag abdecken, an dem Sie wegen der Krankheit fehlen.
Die drei Teile
- Ein Blatt für Ihre Krankenkasse, das die Praxis direkt an die Kasse schickt.
- Ein Blatt für Ihre eigenen Unterlagen.
- Ein Blatt für Ihren Arbeitgeber, auf dem nur die Dauer der Krankschreibung steht, nicht die Diagnose.
Ihr Arbeitgeber erfährt aus der Bescheinigung nicht, welche Krankheit Sie haben, und hat kein Recht, Sie danach zu fragen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel hat
Glaubt Ihr Arbeitgeber nicht, dass Sie wirklich krank sind, kann er Ihre Krankenkasse informieren. Die Kasse beauftragt dann ihren Medizinischen Dienst, den MDK, mit einer Untersuchung.
Elektronische Krankschreibung, Telefon und Video
Für gesetzlich Versicherte werden Krankschreibungen inzwischen in ganz Deutschland digital abgewickelt. Die Praxis schickt die Bescheinigung elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse, und Ihr Arbeitgeber erhält die Meldung von dort. Ihre eigene Pflicht ersetzt das nicht: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber weiterhin selbst Bescheid geben, dass Sie fehlen. Wie das Verfahren bei privat Versicherten abläuft, beschreibt Handbook Germany nicht.
Krankschreibung per Telefon
Eine Zeit lang nach dem Höhepunkt der Corona-Pandemie war für eine Krankschreibung ein persönlicher Besuch in der Praxis nötig. Das ist nicht mehr so: Sie können sich wieder telefonisch krankschreiben lassen, sofern die Praxis Sie bereits persönlich kennt.
Krankschreibung per Video
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ärztin oder ein Arzt Sie auch nach einer Videosprechstunde krankschreiben. Auch hier müssen Sie der Praxis bereits bekannt sein. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ob das Angebot besteht, hängt also von der einzelnen Praxis ab.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Was Sie während der Krankheit bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie krankgeschrieben sind.
- Weniger als sechs Wochen: Grundsätzlich bekommen Sie Ihr Gehalt weiter.
- Mehr als sechs Wochen: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht mehr zahlt, zahlt Ihre Krankenkasse stattdessen Krankengeld.
Das Krankengeld ist niedriger als Ihr Lohn. Wie hoch es ist und wie es berechnet wird, steht bei Handbook Germany nicht; darüber entscheidet Ihre Krankenkasse.
Zu Hause bleiben oder rausgehen
Krankgeschrieben zu sein heißt nicht automatisch, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen. Das hängt von der Art der Krankheit ab. Verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Bettruhe, wird erwartet, dass Sie zu Hause bleiben. Andernfalls dürfen Sie rausgehen oder auch verreisen.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und eine konkrete Frage dazu haben, wie sich eine lange Krankheit oder ein geringeres Einkommen auf Ihren Aufenthaltsstatus auswirkt, können Ihnen die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle weiterhelfen.
Wenn Ihr Kind krank ist
Nach den gesetzlichen Regeln zum Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt bestätigt, dass ein Kind krank ist und Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege braucht. Ein Elternteil darf dann der Arbeit fernbleiben. Handbook Germany nennt folgende Ansprüche mit Stand 2025:
- Jeder Elternteil: 15 Tage pro Jahr und Kind, also 30 Tage für beide Eltern zusammen pro Kind.
- Alleinerziehende: 30 Arbeitstage pro Jahr und Kind.
- Mehrere Kinder: höchstens 35 Arbeitstage pro Elternteil (70 Tage für beide Eltern) beziehungsweise 70 Tage für Alleinerziehende.
Dafür gelten drei Voraussetzungen. Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre sein oder wegen einer Behinderung besondere Betreuung brauchen. Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen können, das bestätigt, dass Ihr Kind während der Krankheit betreut werden muss. Und es darf keine andere Person in Ihrem Haushalt geben, die sich um das Kind kümmern kann.
Wo Sie Hilfe bekommen
Handbook Germany verweist auf „Faire Integration“: Dort finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe für Fragen zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät zu arbeitsrechtlichen Fragen, über sein Bürgertelefon unter 030-6028 0028.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?
Nein. Sie müssen melden, dass Sie arbeitsunfähig sind, aber die Krankheit müssen Sie nicht nennen. Auf dem Teil der Bescheinigung für den Arbeitgeber steht nur die Dauer der Krankschreibung, und Ihr Arbeitgeber hat kein Recht, nach der Diagnose zu fragen.
Ab welchem Tag brauche ich eine Krankschreibung?
Ihr Arbeitgeber kann sie ab dem ersten Krankheitstag verlangen. In vielen Betrieben müssen Beschäftigte sie erst ab dem dritten Tag einreichen. Welche Regel gilt, legt der Arbeitgeber fest; die Einzelheiten erfahren Sie also dort.
Kann ich mich krankschreiben lassen, ohne in die Praxis zu gehen?
Ja, telefonisch, wenn die Praxis Sie bereits persönlich kennt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für bekannte Patientinnen und Patienten auch eine Videosprechstunde möglich. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht, und nicht jede Praxis bietet sie an.
Was passiert mit meinem Lohn, wenn ich lange krank bin?
Sind Sie weniger als sechs Wochen krankgeschrieben, bekommen Sie grundsätzlich Ihr Gehalt weiter. Nach sechs Wochen zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld, wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Es ist niedriger als Ihr Lohn. Die Höhe legt die Krankenkasse fest.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Zu Ihrer persönlichen Situation fragen Sie die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Sick Leave, abgerufen am 29. Oktober 2026
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