Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
The Local Germany hat einen Überblick veröffentlicht: Er zeigt, welche Staatsangehörige ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen und wer von ihnen danach in einen längerfristigen Aufenthaltstitel wechseln kann, ohne das Land zu verlassen. Diesen Wechsel innerhalb Deutschlands können nur Staatsangehörige von acht außereuropäischen Ländern vornehmen. Die meisten anderen Besucherinnen und Besucher ohne Visumpflicht müssen für den Antrag in ihr Heimatland zurückkehren.
Was passiert ist
Laut The Local dürfen zwei Gruppen ohne vorheriges Visum frei nach Deutschland einreisen. Die erste Gruppe sind Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz. Nach dem EU-Recht auf Freizügigkeit dürfen sie ohne Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und hier leben, arbeiten und studieren. Die 90-Tage-Grenze, die für andere Besucher im Schengen-Raum gilt, betrifft sie nicht.
Die zweite Gruppe sind Staatsangehörige der Länder, die in Anhang II der EU-Visumverordnung aufgeführt sind. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland und in den übrigen Schengen-Raum einreisen, wenn sie sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Tage dort aufhalten. Auf der Liste stehen Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, die Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, die Sonderverwaltungszone Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, die Sonderverwaltungszone Macau, Malaysia, die Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Samoa, San Marino, Serbien, die Seychellen, Singapur, die Salomonen, Südkorea, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Uruguay, Vanuatu, die Vatikanstadt und Venezuela.
Staatsangehörige aller anderen Länder brauchen schon vor der Reise ein Visum. Für einen kurzen Aufenthalt ist das ein Schengen-Visum, auch Typ C genannt. Für längere Aufenthalte oder zum Arbeiten oder Studieren ist es ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum, auch Typ D genannt.
Was das für Sie bedeutet
The Local betont: Wer für einen kurzen Aufenthalt ohne Visum einreisen darf, darf deshalb nicht automatisch länger bleiben. In den meisten Fällen müssen Sie ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt von Ihrem Heimatland aus bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat beantragen. Das gilt für die Blaue Karte EU, den Aufenthaltstitel für Fachkräfte, den Aufenthaltstitel zum Studium und den Aufenthaltstitel zum Familiennachzug. Als Beispiel nennt The Local eine argentinische Staatsangehörige oder einen argentinischen Staatsangehörigen, die oder der ohne Visum nach Deutschland einreist und sich dann für ein Studium entscheidet. Diese Person müsste nach Hause zurückkehren und den Aufenthaltstitel zum Studium bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Die Ausnahme gilt für Staatsangehörige von acht Ländern:
- Australien
- Kanada
- Israel
- Japan
- Neuseeland
- Südkorea
- das Vereinigte Königreich
- die Vereinigten Staaten
Staatsangehörige dieser Länder dürfen in der Regel ohne Visum einreisen und dann während ihres Aufenthalts in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde einen langfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn Sie ohne Visum einreisen dürfen, müssen Sie mindestens Ihren Reisepass dabeihaben. Laut The Local sollte er für Ihren gesamten Aufenthalt gültig sein, idealerweise noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus. Grenzbeamte können außerdem einen Nachweis über den Zweck Ihrer Reise verlangen. Das kann eine Anmeldebestätigung für eine Konferenz sein, ein Einladungsschreiben für eine Geschäftsreise oder bei einem Familienbesuch ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis. Verlangt werden können auch ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt, Angaben zur Unterkunft, eine Reisekrankenversicherung und ein Weiter- oder Rückreiseticket. Von Reisenden wird erwartet, dass sie diese Unterlagen auf Nachfrage vorlegen.
Wenn Sie ein Visum brauchen oder in Ihrem Heimatland ein Visum vom Typ D beantragt haben, nehmen Sie neben einem gültigen Reisepass auch das Visum oder die zugehörigen Unterlagen mit.
Was als Nächstes kommt
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ist eine Online-Vorabprüfung vor der Reise, die mit Ihrem Reisepass verknüpft ist. Laut The Local ändert es nichts an den oben beschriebenen Einreiseregeln. Es kommt aber ein Genehmigungsschritt hinzu, der vor der Abreise online erledigt werden muss. Fluggesellschaften werden die Genehmigung prüfen müssen, bevor sie Passagiere an Bord lassen. In weiteren Berichten beschreibt The Local ETIAS als Verfahren, das 20 Euro kostet. Der Start wurde mehrfach verschoben und wird nun bis April 2027 erwartet. Wenn Sie ab dann nach Deutschland reisen, sollten Sie einen ETIAS-Antrag einplanen, unabhängig von Ihrem Visum oder Ihrer Befreiung von der Visumpflicht.
The Local berichtet in weiteren Beiträgen außerdem, dass sich die EU darauf geeinigt hat, Anträge auf ein Schengen-Visum künftig nur noch digital abzuwickeln. Wenn Sie ein Visum vom Typ C brauchen werden, sollten Sie diese Änderung im Blick behalten.
Quelle: The Local Germany
Quellen
- The Local Germany: LISTED: The nationalities that can enter Germany freely for travel, study or work, abgerufen am 12. Oktober 2026
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