Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Eltern jeder Staatsangehörigkeit, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und das Kindergeld verstehen möchten. Am Ende wissen Sie, wer Anspruch hat, wie viel gezahlt wird, wie Sie den Antrag bei der Familienkasse stellen und wie lange die Zahlungen laufen.
- Wer Anspruch auf Kindergeld hat
- Wie viel gezahlt wird und wie
- So beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse
- Wie lange es Kindergeld gibt
- Änderungen, Rückforderungen und Einspruch
- Häufige Fragen
Wer Anspruch auf Kindergeld hat
Der Ratgeber von Handbook Germany zum Kindergeld nennt drei Grundvoraussetzungen: Das Kind ist jünger als 18 Jahre, es lebt bei dem Elternteil, und dieser Elternteil ist für seine Betreuung verantwortlich. Es muss sich nicht um ein leibliches Kind handeln. Auch Adoptivkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Stiefkinder zählen. Das Kind muss in Deutschland, der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben. Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt keine Rolle.
Außerdem muss der Elternteil eine der folgenden aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit.
- Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
- Ein Aufenthaltstitel, der für mindestens 6 Monate zur Arbeit in Deutschland berechtigt. Entscheidend ist die Arbeitserlaubnis, nicht ob die Person tatsächlich arbeitet.
- Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei, verbunden mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld.
Menschen mit einer Beschäftigungsduldung können unabhängig von ihrem Herkunftsland einen Antrag stellen. Das gilt nicht für Menschen mit einer Ausbildungsduldung. Ob ein bestimmter Aufenthaltstitel diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Familienkasse. Fragen zum Aufenthaltsstatus selbst klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatungsstelle. Für grenzüberschreitende Fälle veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website ein Merkblatt auf Deutsch.
Wie viel gezahlt wird und wie
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind. Der Betrag ist für das erste, zweite und dritte Kind gleich. Gezahlt wird nur für Kinder, die bei der antragstellenden Person leben. Ein Beispiel: Hat ein Elternteil drei Kinder und lebt das älteste beim anderen Elternteil, erhält dieser Elternteil für das älteste Kind kein Kindergeld.
Nur eine betreuende Person kann den Antrag stellen. Eltern, die ein Kind gemeinsam großziehen, müssen entscheiden, wer von beiden den Antrag stellt. Leben die Eltern getrennt, erhält das Kindergeld der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Zahlt der andere Elternteil Kindesunterhalt, wird die Hälfte des Kindergeldes von dem Unterhalt abgezogen, den er schuldet.
Das Geld wird direkt auf ein Bankkonto überwiesen. Familien mit mehreren Kindern erhalten jeden Monat eine einzige Überweisung für alle Kinder. Der Zahltag hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab; den vollständigen Zahlungsplan finden Sie auf arbeitsagentur.de.
So beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse
Kindergeld ist eine Leistung des Bundes und wird von der Familienkasse bearbeitet, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Welche Familienkasse für eine Familie zuständig ist, richtet sich nach der Postleitzahl. Andere Aufgaben in der ersten Zeit, etwa die Anmeldung der Wohnadresse oder die Suche nach einem Betreuungsplatz, regeln das Bundesland, die Stadt oder die örtliche Behörde, und dafür gelten eigene Regeln. Der Antrag läuft so ab:
- Der Antrag kann direkt nach der Geburt des Kindes oder nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Das Formular kann online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt oder heruntergeladen, ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. Sowohl das Hauptformular, der Antrag auf Kindergeld, als auch die Anlage Kind zum Hauptantrag Kindergeld stehen auf arbeitsagentur.de in vielen Sprachen bereit.
- Im Antrag müssen die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils und die des Kindes angegeben werden. Der Ratgeber erklärt diese Nummer im Kapitel über das deutsche Steuersystem, nicht auf der Seite zum Kindergeld.
- Wurde das Kind im Ausland geboren oder lebt es derzeit in einem anderen EU-Land, ist zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes nötig.
- Der ausgefüllte Antrag und die Unterlagen gehen an die zuständige Familienkasse. Welche das ist, sehen Sie, wenn Sie auf arbeitsagentur.de Ihre Postleitzahl eingeben.
Die Familienkasse prüft, ob Unterlagen und Angaben vollständig sind. Fehlt etwas, melden sich die Mitarbeitenden telefonisch oder per Brief. Grundsätzlich sollten Antragstellende spätestens nach 6 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Danach können sie über die kostenlose Hotline 0800 4 555530 (auf Deutsch) nach ihrem Antrag fragen.
Wie lange es Kindergeld gibt
Grundsätzlich wird Kindergeld gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Bis zum 21. Geburtstag läuft es weiter, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist und Arbeit sucht. Bis zum 25. Geburtstag läuft es weiter, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht, studiert oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
Bei Kindern über 18 muss die Familienkasse außerdem informiert werden, wenn das Kind Schule, Ausbildung oder Studium beendet, eine Arbeit findet, einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommt, die Ausbildung oder das Studium wechselt oder unterbricht oder schwanger wird und in Mutterschutz geht.
Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob Familien die Voraussetzungen noch erfüllen. Dazu verschickt sie einen Fragebogen, in dem sie zum Beispiel fragt, ob die Familie noch in Deutschland lebt, ob das Kind noch im Haushalt wohnt und ob es noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht. Sie kann auch Unterlagen anfordern, etwa eine Bescheinigung der Schule. Die Antworten müssen innerhalb der von der Familienkasse gesetzten Frist eingehen, sonst kann die Zahlung eingestellt werden. Wer die Frist nicht einhalten kann, kann bei der Familienkasse rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Änderungen, Rückforderungen und Einspruch
Wer Kindergeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, wichtige Änderungen sofort an die Familienkasse zu melden. Dazu gehören: Ein Elternteil nimmt eine Arbeit im Ausland oder im öffentlichen Dienst auf, ein Elternteil oder das Kind zieht ins Ausland, das Kind erhält Leistungen aus einem anderen Land, eine Trennung oder Scheidung, der Auszug des Kindes, eine neue Adresse und eine neue Bankverbindung. Wer Änderungen nicht meldet, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begehen.
Ändern sich die Verhältnisse, kann die Familienkasse einen Aufhebungsbescheid oder einen Erstattungsbescheid erlassen. Zu viel gezahlte Beträge müssen über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückgezahlt werden. Das Geld muss sofort zurückgezahlt werden, auch wenn die betroffene Person Einspruch einlegt. Stellt sich die Forderung später als falsch heraus, wird das Geld erstattet.
Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum des Poststempels auf dem Umschlag. Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich bei der Familienkasse eingelegt werden und ist kostenlos. Wird der Einspruch abgelehnt, ist der nächste Schritt eine Klage vor Gericht, die innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung eingereicht werden muss. Ein Gerichtsverfahren kostet Geld, Familien mit geringem Einkommen können aber Prozesskostenhilfe erhalten. Beratung bietet der Jugendmigrationsdienst, dessen Mitarbeitende viele Sprachen sprechen.
Häufige Fragen
Können Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit Kindergeld erhalten?
Ja, wenn sie eine der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, Menschen mit einem Aufenthaltstitel, der für mindestens 6 Monate zur Arbeit berechtigt, bestimmte beschäftigte Staatsangehörige von acht genannten Ländern sowie Menschen mit einer Beschäftigungsduldung. Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt keine Rolle. Die Familienkasse entscheidet im Einzelfall.
Kann Kindergeld für Monate vor dem Antrag verlangt werden?
Ja, aber nur für die letzten sechs Monate. Kindergeld kann rückwirkend gezahlt werden, jedoch höchstens für sechs Monate vor dem Antrag.
Wie lange braucht die Familienkasse für eine Antwort?
Grundsätzlich sollten Antragstellende spätestens nach 6 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Haben sie bis dahin nichts gehört, können sie die kostenlose Hotline 0800 4 555530 anrufen, die auf Deutsch betrieben wird.
Ist Kindergeld dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elterngeld ist eine eigene Leistung. Es gleicht aus, dass Eltern weniger oder gar nicht arbeiten, während sie ein kleines Kind betreuen, und hat eigene Voraussetzungen. Es kann erst nach der Geburt beantragt werden und wird rückwirkend für höchstens 3 Monate vor dem Antrag gezahlt. Der Antrag geht an die Elterngeldstelle, nicht an die Familienkasse.
Quellen: handbookgermany.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Kindergeld, abgerufen am 15. Oktober 2026
- handbookgermany.de: Elterngeld, abgerufen am 15. Oktober 2026
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