Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen, die vor Kurzem mit einem Baby oder kleinen Kind nach Deutschland gezogen sind und eine Kinderbetreuung organisieren müssen. Nach der Lektüre wissen Sie, welche Art von Kita für welches Alter passt, wie Sie sich über die zuständige Stelle vor Ort anmelden, welche Gebühren in den einzelnen Bundesländern gelten und wie der Kita-Gutschein funktioniert.
- Kita-Formen und Altersgruppen
- Einen Platz beantragen
- Gebühren und wo die Kita kostenlos ist
- Der Kita-Gutschein und Hilfe bei den Kosten
- Wartelisten, Zeitpunkt und die ersten Wochen
- Häufige Fragen
Kita-Formen und Altersgruppen
Laut dem Kinderbetreuungs-Ratgeber von Handbook Germany ist Kindertagesstätte oder kurz Kita ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Kinderbetreuung. Es gibt drei Hauptformen:
- Kinderkrippe: für Kinder unter drei Jahren.
- Kindergarten: für Kinder zwischen drei und sieben Jahren.
- Kinderhort: für Grundschulkinder am Nachmittag.
Der Besuch einer Kita ist keine Pflicht. Manche Kitas werden von der Gemeinde betrieben oder finanziert, andere sind privat, und einige werden von Kirchen getragen. Eltern müssen nicht Mitglied der Kirche sein, um ihr Kind in einer kirchlichen Kita anzumelden, allerdings kann die Kita am kirchlichen Leben teilnehmen. Daneben gibt es integrative Kitas, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden, bilinguale Kitas sowie Kitas, die einem bestimmten pädagogischen Konzept wie Montessori oder Waldorf folgen.
Die meisten Kitas bieten ein Mittagessen an, manche auch ein Frühstück. Kitas veranstalten regelmäßig Tage der offenen Tür für Eltern. Portale wie kita.de oder kindergarten-vergleich.de nennen Öffnungszeiten, Besonderheiten und mögliche freie Plätze.
Einen Platz beantragen
Wie Sie sich bewerben, hängt vom Träger der Kita ab. Die Einzelheiten legt Ihre Stadt oder Ihr Landkreis fest.
Städtische Kitas: Eltern beantragen den Platz beim Jugendamt des Gebiets, in dem sie wohnen. Das zuständige Amt finden Sie unter unterstuetzung-die-ankommt.de. Das Jugendamt stellt eine Liste aller Kitas in der Umgebung und ein Anmeldeformular bereit. Auf dem Formular geben Eltern ihre Wunsch-Kita an und wählen mehrere weitere als Alternativen aus. Das Jugendamt kann außerdem erklären, wie die Plätze vor Ort vergeben werden.
Hat die Wunsch-Kita keinen freien Platz, kann das Jugendamt einen Platz in einer anderen Kita zuweisen. Diese Kita darf höchstens 5 km von der Wohnung der Familie entfernt oder muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein.
Private Kitas: Hier melden Eltern ihr Kind meist direkt in der Kita an. Sie können die Formulare während der Öffnungszeiten abholen, das Kind gleich vor Ort anmelden oder es auf die Warteliste setzen lassen.
Die Quelle beschreibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf einen Platz und auch nicht, ab welchem Alter ein solcher Anspruch gilt. Sie sagt auch nicht, ob vor der Bewerbung eine Anmeldung des Wohnsitzes nötig ist. Diese Fragen entscheidet das örtliche Jugendamt für sein Gebiet. Fragen zum Aufenthaltsstatus gehören zur Ausländerbehörde oder zu einer Migrationsberatungsstelle.
Gebühren und wo die Kita kostenlos ist
Die Gebühren unterscheiden sich von Kita zu Kita und von Kreis zu Kreis. Sie hängen vom Betreuungsumfang (wie viele Stunden das Kind die Kita besucht), vom Familieneinkommen und von der Zahl der Geschwister in Betreuung ab. Städtische Kitas sind in der Regel günstiger als private, und höhere Gebühren bedeuten keine bessere Betreuung.
Mehrere Bundesländer stellen die Betreuung in kommunalen oder staatlich geförderten Einrichtungen teilweise oder ganz beitragsfrei:
- Berlin: beitragsfrei für alle Kinder ab der Geburt. Eltern zahlen für das Essen, und Kitas dürfen Zusatzangebote wie Sport, Bio-Essen oder Sprachkurse berechnen.
- Rheinland-Pfalz: beitragsfrei ab 2 Jahren. Für Kinder unter 2 Jahren und für den Hort können Gebühren anfallen, und Eltern zahlen unter Umständen für das Mittagessen.
- Hessen: beitragsfrei ab 3 Jahren bis zur Einschulung, für bis zu 6 Stunden am Tag.
- Thüringen: beitragsfrei in den letzten 24 Monaten vor der Einschulung.
- Brandenburg: ab dem Kita-Jahr 2024/2025 keine Beiträge für Kinder über 3 Jahren. Seit Januar 2023 sind Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Sozialleistungen befreit. Bei einem Familieneinkommen bis 55.000 Euro sind die Beiträge je nach Betreuungsumfang gedeckelt.
- Bremen: beitragsfrei ab 3 Jahren bis zur Einschulung, auch bei Betreuung durch Elternvereine oder Tagespflegepersonen. Familien zahlen weiterhin für Kinder unter 3 Jahren, für das Mittagessen und für den Hort.
- Hamburg: Die Grundbetreuung ab der Geburt bis zur Einschulung ist für bis zu 5 Stunden am Tag oder 30 Stunden pro Woche kostenlos. Längere Betreuungszeiten werden nach Einkommen, Familiengröße, Alter des Kindes und Betreuungsumfang berechnet.
- Niedersachsen: beitragsfrei ab 3 Jahren bis zur Einschulung in Einrichtungen, die vom Land finanziell gefördert werden.
- Nordrhein-Westfalen: Die letzten 2 Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei. Bei jüngeren Kindern entscheidet das örtliche Jugendamt, wie viel Eltern zahlen und wie die Beiträge erhoben werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: beitragsfreie Betreuung in Kitas, Kindergärten, bei Tagespflegepersonen und im Hort für bis zu 10 Stunden am Tag. Eltern zahlen für das Mittagessen.
In den übrigen Bundesländern ist die Kita nicht kostenlos. Auch wo die Betreuung beitragsfrei ist, zahlen Eltern einen kleinen monatlichen Betrag für Essen und Getränke.
Der Kita-Gutschein und Hilfe bei den Kosten
Familien mit geringem Einkommen, die sich die Gebühren nicht leisten können, können beim Jugendamt einen Kita-Gutschein beantragen. Wie der Gutschein funktioniert und wie er heißt, legt jede Kommune selbst fest. Die Quelle beschreibt folgendes Verfahren:
- Die Familie sucht eine Kita für das Kind.
- Die Familie beantragt beim örtlichen Jugendamt schriftlich die Erstattung der Kosten, mit dem Formular von dessen Website oder aus dem Amt.
- Das Formular wird per Post oder persönlich eingereicht, zusammen mit einem Einkommensnachweis, einer Bestätigung der Kita und dem Gebührenbescheid der Kita. Als Einkommensnachweis gelten die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung des Jobcenters oder des Sozialamts.
Das Jugendamt prüft die Unterlagen. Stuft es die Familie als einkommensschwach ein, übernimmt es die Kosten ganz oder teilweise. Wer Leistungen bezieht, kann außerdem bei seiner Ansprechperson im Jobcenter oder Sozialamt nachfragen, ob ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht.
Wartelisten, Zeitpunkt und die ersten Wochen
Manche Kreise haben genug Plätze, viele aber nicht, deshalb ist die Suche nicht überall gleich schwer. Die Quelle rät, sich so früh wie möglich anzumelden, am besten direkt nach der Geburt. Bei privaten Kitas ist eine frühe Anmeldung noch wichtiger, und manche nehmen Kinder schon während der Schwangerschaft auf die Warteliste.
Bei der Anmeldung geben Eltern an, ob das Kind eine Teilzeitbetreuung (nur vormittags, vormittags mit Mittagessen oder nur nachmittags) oder eine Ganztagsbetreuung braucht.
Sobald eine Kita einen Platz anbietet, werden die Eltern meist zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Dazu bringen sie das Gelbe Heft des Kindes (auch Kinder-Untersuchungsheft genannt) und den Impfpass mit. Die ersten Wochen sind die Eingewöhnungszeit, und es wird erwartet, dass das Kind regelmäßig kommt.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Kind in die Kita gehen?
Krippen nehmen Kinder unter drei Jahren auf, Kindergärten Kinder zwischen drei und sieben Jahren, und der Hort ist für Grundschulkinder. Die Quelle nennt kein Mindestalter für den Start, darüber entscheidet die Kita oder das örtliche Jugendamt.
Was passiert, wenn die Wunsch-Kita voll ist?
Bei städtischen Kitas kann das Jugendamt einen Platz in einer anderen Kita zuweisen. Diese Kita darf höchstens 5 km von der Wohnung entfernt oder muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Private Kitas führen eigene Wartelisten.
Ist die Kita in Deutschland kostenlos?
Das hängt vom Bundesland ab. In Berlin ist sie ab der Geburt beitragsfrei. Mehrere Länder sind ab 2 oder 3 Jahren oder in den letzten Jahren vor der Einschulung beitragsfrei. In den übrigen Ländern ist die Kita nicht kostenlos. Für das Essen zahlen Eltern in der Regel überall.
Welche Unterlagen braucht man für einen Kita-Gutschein?
Für den Antrag beim Jugendamt braucht man einen Einkommensnachweis, eine Bestätigung der Kita und den Gebührenbescheid der Kita. Als Einkommensnachweis gelten die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine Bescheinigung des Jobcenters oder Sozialamts.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Kita: Childcare in Germany, abgerufen am 16. Oktober 2026
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