Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen aus dem Ausland, die gerade nach Deutschland gezogen sind und die Chancenkarte verstehen möchten. Mit diesem Aufenthaltstitel können qualifizierte Personen im Land bleiben und Arbeit suchen. Nach der Lektüre wissen Sie, wer die Karte bekommen kann, wie das Punktesystem funktioniert, wie lange die Karte gilt, welche Arbeit sie erlaubt und wie Sie sie beantragen.
- Was die Chancenkarte ist
- Wer sie bekommen kann
- Das Punktesystem
- Arbeiten und Lebensunterhalt
- So beantragen Sie die Karte
- Wie lange sie gilt und wie es danach weitergeht
- Häufige Fragen
Was die Chancenkarte ist
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach den §§ 20a und 20b des Aufenthaltsgesetzes. Laut Handbook Germany gibt es sie seit Juni 2024. Sie gibt Inhaberinnen und Inhabern die Möglichkeit, in Deutschland eine Arbeit zu suchen. Ein Jobangebot vor der Einreise ist nicht nötig.
Auch für Menschen, die bereits hier leben, kann sie eine Brücke sein. Wer seine Arbeit und damit seinen Aufenthaltstitel verliert, kann eine Chancenkarte erhalten, um zu bleiben und eine neue Stelle zu suchen. Sie ist nicht dasselbe wie das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c, ein Weg für Asylsuchende in Deutschland.
Wer sie bekommen kann
Es gibt zwei Wege. Drittstaatsangehörige, die nach § 18 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes als Fachkräfte gelten, erhalten die Karte ohne besondere zusätzliche Voraussetzungen. Um als Fachkraft zu gelten, muss eine Person nachweisen, dass ihre ausländische Berufsqualifikation oder ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
Alle anderen müssen drei Bedingungen erfüllen:
- einfache Deutschkenntnisse (A1 nach GER) oder Englischkenntnisse (B2 nach GER);
- mindestens sechs Punkte im Punktesystem;
- einen ausländischen Hochschulabschluss oder eine Berufsqualifikation, die nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung erworben wurde und im Ausbildungsland anerkannt ist, oder einen Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss bestätigen, dass eine Berufsqualifikation eine mindestens zweijährige Ausbildung erfordert hat. Außerdem muss sie bestätigen, dass die Qualifikation oder der Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Die Kosten für dieses Verfahren tragen die Antragstellenden selbst; die Gebühr wird auf der Quellseite nicht genannt. Mit dem „Self-Check: Chancenkarte“ auf dem Portal Make it in Germany können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Das Punktesystem
Wer keine Fachkraft ist, braucht mindestens sechs Punkte:
- 4 Punkte: volle oder teilweise Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder die Erlaubnis, einen reglementierten Beruf auszuüben (zum Beispiel Erzieher, Pflegefachkraft oder Ingenieur).
- 3 Punkte: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre nach einer abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung oder gute Deutschkenntnisse (B2).
- 2 Punkte: ausreichende Deutschkenntnisse (B1) oder 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren nach abgeschlossener Berufsausbildung oder ein Alter von höchstens 35 Jahren.
- 1 Punkt: einfache Deutschkenntnisse (A2); mindestens 6 Monate Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren, nicht als Tourist; ein Alter zwischen 35 und 40 Jahren; sehr gute Englischkenntnisse (C1); eine Qualifikation in einem Engpassberuf; oder ein gemeinsamer Antrag mit einem Partner oder einer Partnerin, der oder die die Voraussetzungen erfüllt.
Bei den Engpassberufen zählen nur die Berufsnummern 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 und 25 der offiziellen Liste. Alle Karteninhaber haben unabhängig von ihrer Punktzahl dieselben Rechte, und die Punktzahl wird nicht auf der Karte vermerkt.
Arbeiten und Lebensunterhalt
Wer die Karte hat, muss den eigenen Lebensunterhalt während des Aufenthalts sichern können. Während der Suche erlaubt die Karte eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche, die helfen kann, die Kosten zu decken. Außerdem ist eine zweiwöchige Probebeschäftigung bei einem Arbeitgeber erlaubt; diese muss allerdings qualifiziert und ausbildungsbezogen sein.
Eine weitere Möglichkeit, ausreichende Mittel nachzuweisen, ist ein Sperrkonto. Darauf müssen für jeden Monat, den die Person mit der Karte in Deutschland verbringen will, mindestens 1.091 Euro (2026) liegen. Das Geld bleibt bis zur Einreise gesperrt. Abhebungen sind auf 1.091 Euro pro Monat begrenzt, sofern nicht mehr als der Mindestbetrag eingezahlt wurde. Reicht das eigene Geld nicht aus, kann eine dritte Person eine Verpflichtungserklärung abgeben.
So beantragen Sie die Karte
Die Karte kann aus dem Ausland beantragt werden; über das Einreisevisum entscheidet die deutsche Auslandsvertretung. Ein Visum kann auch bei sechs Punkten abgelehnt werden. Für Menschen, die bereits in Deutschland sind, beschreibt die Quellseite weder das Verfahren noch die zuständige Stelle. Für Aufenthaltsfragen ist vor Ort die Ausländerbehörde zuständig, und die Praxis kann sich zwischen Städten und Bundesländern unterscheiden. Diese Behörde oder eine Migrationsberatungsstelle kann Fragen zum Einzelfall beantworten.
Wie lange sie gilt und wie es danach weitergeht
Die Karte wird zunächst für bis zu 1 Jahr erteilt. Es kann sein, dass die Inhaberin oder der Inhaber bis dahin noch keinen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit nach den §§ 18 bis 21 erhalten hat. In diesem Fall kann die Karte um höchstens 2 weitere Jahre verlängert werden, allerdings nur mit einem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung, das von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt wurde. Während der Verlängerung darf nur die in der Arbeitserlaubnis genannte Tätigkeit ausgeübt werden; eine Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Job ist nicht erlaubt. Die verlängerte Karte kann nicht noch einmal verlängert werden.
Einen direkten Wechsel von der Karte zu einer Niederlassungserlaubnis gibt es nicht. Zuerst muss in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt werden. Die Jahre mit der Karte werden aber auf die Aufenthaltszeit angerechnet, die für eine Niederlassungserlaubnis nötig ist. Nach Ablauf der Karte kann eine neue erst nach einer Pause beantragt werden, die mindestens so lang ist wie die Gültigkeit der alten Karte. In dieser Zeit braucht die Person einen anderen Aufenthaltstitel oder muss sich im Ausland aufhalten.
Für den Familiennachzug gelten die allgemeinen Regeln, etwa ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und, wo nötig, Sprachkenntnisse (A1 für Ehepartner, C1 für Kinder über 16). Der Aufenthaltstitel der Karteninhaberin oder des Karteninhabers muss zum Zeitpunkt des Antrags des Ehepartners noch mindestens 1 Jahr gültig sein. Die Quellseite weist darauf hin, dass dies bei einer Karte, die zunächst für 1 Jahr ausgestellt wird, schwierig sein kann. Paare können gemeinsam einen Antrag stellen, und jeder Partner kann dadurch einen Punkt erhalten.
Häufige Fragen
Kann ich die Chancenkarte innerhalb Deutschlands beantragen?
Laut Quellseite kann die Karte aus dem Ausland beantragt werden. Dort heißt es auch, dass Menschen, die in Deutschland ihre Arbeit und ihren Aufenthaltstitel verlieren, eine Karte erhalten können, um zu bleiben. Das Verfahren im Inland wird nicht beschrieben; Ansprechpartner sind daher die örtliche Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.
Garantieren sechs Punkte ein Visum?
Nein. Ein Einreisevisum kann auch bei sechs Punkten abgelehnt werden. Die Entscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung, die den Antrag bearbeitet.
Kann ich mit der Chancenkarte Vollzeit arbeiten?
Nicht während der Suche. Die Karte erlaubt eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche und eine zweiwöchige qualifizierte, ausbildungsbezogene Probebeschäftigung. Während einer Verlängerung ist nur die in der Arbeitserlaubnis genannte Tätigkeit erlaubt.
Wie viel Geld muss auf einem Sperrkonto liegen?
Mindestens 1.091 Euro (2026) für jeden Monat, den die Person mit der Karte in Deutschland verbringen will. Monatliche Abhebungen sind auf 1.091 Euro begrenzt, sofern nicht mehr als der Mindestbetrag eingezahlt wurde. Stattdessen kann auch eine dritte Person eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: “Opportunity Card” for Jobseekers, abgerufen am 14. Oktober 2026
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