Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Beschäftigte, die Elternzeit angemeldet haben, grundsätzlich an diese Entscheidung gebunden sind, auch wenn sich ihre persönlichen Umstände vor Beginn der Elternzeit ändern. Wie The Local Germany berichtet, braucht ein Elternteil nach dem Urteil in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers, um die Elternzeit abzusagen oder früher an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Was passiert ist
Laut The Local Germany hatte ein Vater ein Jahr Elternzeit beantragt, also eine Auszeit zur Betreuung seines Kindes, während der sein Arbeitsplatz geschützt ist. Noch bevor die Elternzeit begann, trennte er sich von der Mutter des Kindes und zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Kind blieb bei der Mutter.
Neun Tage vor dem geplanten Beginn seiner Elternzeit bat er darum, weiterarbeiten zu dürfen. Er argumentierte, dass er keinen Anspruch mehr auf Elterngeld habe, die staatliche Leistung, die während der Elternzeit gezahlt wird, weil er nicht mehr mit seinem Kind zusammenlebe. Sein Arbeitgeber lehnte ab und erklärte, er habe für die Dauer der Elternzeit bereits eine Vertretung eingestellt. Der Vater zog vor Gericht und machte geltend, dass ihm durch den Verlust von Elterngeld und Arbeit eine finanzielle Notlage drohe.
Im August gab das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf dem Vater recht und bestätigte, dass er seine Elternzeit absagen dürfe. Am 6. Oktober hob das Bundesarbeitsgericht, das höchste deutsche Gericht für Arbeitsstreitigkeiten, diese Entscheidung auf. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass Beschäftigte an ihren Antrag auf Elternzeit gebunden bleiben, auch wenn sich ihre Umstände ändern und auch wenn sie das Elterngeld verlieren. Außerdem habe der Vater keine finanzielle Notlage nachgewiesen, denn der Wegfall des Elterngelds allein zeige nicht, dass er sich selbst oder sein Kind nicht versorgen könne. Er musste seine Elternzeit daher bis ins folgende Jahr fortsetzen.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Elternzeit planen oder bereits in Elternzeit sind, hebt The Local Germany mehrere Punkte aus dem Urteil hervor.
- In der Regel ist die Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Um angemeldete Elternzeit abzusagen oder früher zurückzukehren, brauchen Sie grundsätzlich das Einverständnis Ihres Arbeitgebers. Eine Trennung oder ein Auszug entbindet Sie nicht automatisch davon.
- Das gilt auch für eine Absage vor Beginn. Die Regeln für ein vorzeitiges Ende der Elternzeit gelten ebenso, wenn Sie die Elternzeit absagen wollen, bevor sie beginnt.
- Bei besonderen Härtefällen haben Sie stärkere Rechte. Wenn ein Elternteil schwer erkrankt oder schwerbehindert wird, ein Familienmitglied stirbt oder dem Elternteil Armut oder eine Notlage droht, kann er einen dringenden Antrag auf Rückkehr an den Arbeitsplatz stellen. Der Arbeitgeber darf diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss innerhalb von vier Wochen schriftlich zustimmen oder ablehnen. Dieselben eingeschränkten Ablehnungsgründe gelten nach der Geburt eines weiteren Kindes.
- Für den Mutterschutz gelten eigene Regeln. Eine Frau kann eine laufende Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden, um den gesetzlichen Mutterschutz anzutreten, muss den Arbeitgeber aber darüber informieren. Der Mutterschutz dauert in der Regel von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.
Falls Sie Ihre Elternzeit nicht absagen können, nennt The Local Germany andere Möglichkeiten, Geld zu verdienen oder Unterstützung zu erhalten. Sie können bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber Teilzeitarbeit beantragen, sich selbstständig machen oder mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorübergehend eine Teilzeitstelle annehmen. Während der Elternzeit dürfen Sie in Deutschland bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, im Monatsdurchschnitt gerechnet.
Wenn Sie keine passende Arbeit finden, kann Arbeitslosengeld I (ALG I), die beitragsfinanzierte Leistung bei Arbeitslosigkeit, infrage kommen. Laut The Local Germany beträgt es rund 60 Prozent Ihres bisherigen Gehalts und entspricht damit ungefähr dem Elterngeld. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche für Arbeit zur Verfügung stehen, bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber keine passende Teilzeitstelle bekommen können und die üblichen Bedingungen erfüllen, darunter ausreichend eingezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Eine weitere Möglichkeit ist die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose, die Sie bei Ihrem örtlichen Jobcenter beantragen. Nach Angaben von The Local Germany liegt sie derzeit bei 563 Euro im Monat, zuzüglich eines Zuschusses für die Miete.
Überlegen Sie sich vor dem Antrag auf Elternzeit genau, welchen Zeitraum und welche Dauer Sie beantragen, denn spätere Änderungen können vom Arbeitgeber abhängen. Wenn sich Ihre Lage ändert und Sie in echte finanzielle Schwierigkeiten geraten, empfiehlt The Local Germany, sich rechtlich beraten zu lassen, ob Sie einen dringenden Antrag auf Rückkehr an den Arbeitsplatz stellen können.
Wie es weitergeht
Das Gericht hat entschieden, dass der Wegfall des Elterngelds allein nicht ausreicht, um die Elternzeit zu beenden. The Local Germany weist jedoch darauf hin, dass es Ansprüche wegen einer echten finanziellen Notlage nicht ausgeschlossen hat. Wo künftige Urteile diese Grenze ziehen, wird für Eltern wichtig sein, deren Umstände sich ändern. Außerdem verweist The Local Germany auf geplante Änderungen beim Elterngeld und bei den deutschen Leistungen für Arbeitslose, darunter die Ablösung des Bürgergelds, der derzeitigen Grundsicherungsleistung. Beides könnte sich auf die Unterstützung für Eltern in Elternzeit auswirken.
Quelle: The Local Germany
Quellen
- The Local Germany: Can you cancel parental leave in Germany if your circumstances change?, abgerufen am 17. Oktober 2026
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