Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte, die gerade mit Kindern im Schulalter nach Deutschland gezogen sind und verstehen möchten, wie das Schulsystem funktioniert. Nach dem Lesen wissen Sie, ab wann die Schulpflicht gilt, wie ein Kind einer Klasse zugeteilt wird, was Willkommensklassen sind und wie über den Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule entschieden wird.
- Jedes Bundesland hat sein eigenes Schulsystem
- Schulpflicht: Alter und Dauer
- Eine Schule und einen Platz in der passenden Klasse finden
- Willkommens- und Vorbereitungsklassen
- Von der Grundschule auf die weiterführende Schule
- Häufige Fragen
Jedes Bundesland hat sein eigenes Schulsystem
Bildung ist in Deutschland Sache der Bundesländer, und jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Schulsystem, wie Handbook Germany erklärt. Bundesweit einheitlich sind nur die allgemeine Schulpflicht und das Notensystem. Alles andere kann je nach Wohnort der Familie unterschiedlich sein, von der Dauer der Grundschule bis zur Frage, wie Kinder auf die weiterführende Schule wechseln.
Eines ist jedoch in allen Bundesländern gleich: Ein Schulabschluss, der in einem Bundesland erworben wurde, wird in ganz Deutschland anerkannt. Weil die Einzelheiten auf Landesebene festgelegt und oft vom örtlichen Schulamt und der einzelnen Schule umgesetzt werden, sind dies auch die Stellen, die verbindlich sagen können, wie die Regeln in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde gelten.
Schulpflicht: Alter und Dauer
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Alle Kinder müssen ab einem Alter von sechs oder sieben Jahren zur Schule gehen. Jedes Kind, das in Deutschland lebt, muss ab diesem Alter die Schule besuchen, und zwar mindestens neun Jahre lang.
Die Regel gilt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Sind sie sechs Jahre oder älter, müssen sie oft schon kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland mit der Schule beginnen. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, deshalb wird der genaue Zeitpunkt vor Ort festgelegt. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, müssen nach Angaben der Quelle ein hohes Bußgeld zahlen. Einen Betrag nennt die Quelle nicht.
Fragen dazu, wie der Aufenthaltsstatus einer Familie mit dem Schulbesuch zusammenhängt, klären Sie mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatungsstelle.
Eine Schule und einen Platz in der passenden Klasse finden
Alle Kinder beginnen in der Grundschule. Hat ein Kind bereits in einem anderen Land eine Schule besucht, entscheidet in der Regel die Schulleitung in Absprache mit den Eltern, dem Kind und dem örtlichen Schulamt, in welche Klassenstufe es kommt. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, führt die Quelle nicht auf. Was verlangt wird, entscheidet also die jeweilige Schule oder die örtliche Behörde.
Ältere Kinder haben möglicherweise schon einen ausländischen Schulabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er einem deutschen Abschluss gleichgestellt werden, die Regeln und Verfahren unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland. Zuständig ist die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Über die Datenbank Anabin lässt sich eine Anerkennungs- oder Beratungsstelle finden.
An vielen Schulen lernen Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung gemeinsam mit anderen Kindern. Daneben gibt es Förderschulen, die nur Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen. Zu den Möglichkeiten können die Fachkräfte im Kindergarten beraten. Das können auch der Jugendmigrationsdienst (JMD), dessen Mitarbeitende verschiedene Sprachen sprechen, sowie das Elterntelefon.
Willkommens- und Vorbereitungsklassen
Laut der Quelle sollen Kinder und Jugendliche, die wenig oder gar kein Deutsch sprechen, zunächst besondere Klassen besuchen. Dort lernen sie die Sprache und die deutsche Kultur kennen. Diese Klassen heißen oft Willkommensklassen, Vorbereitungsklassen oder Übergangsklassen (kurz Ü-Klassen) und bereiten die Kinder auf den Wechsel in die Regelklassen vor. Die Schülerinnen und Schüler in diesen Klassen werden schrittweise nach Alter, Leistung und Sprachkenntnissen eingestuft.
Viele Bundesländer bieten außerdem Erstsprachenunterricht (ESU) an, in dem die Kinder ihre Erstsprache schriftlich und mündlich üben. Der ESU ist ein zusätzliches, freiwilliges und kostenloses Angebot. Er findet statt, wenn sich genug Schülerinnen und Schüler mit derselben Erstsprache anmelden. Gibt es ihn noch nicht, können Eltern weitere interessierte Familien suchen und der Schule eine Liste mit der nötigen Zahl an Teilnehmenden übergeben. Die Schule kann ihn dann bei der zuständigen Behörde beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der ESU benotet oder als schulische Leistung angerechnet werden.
Mehrsprachige Schülerinnen und Schüler, die erst in der Sekundarstufe I an eine deutsche Schule gekommen sind, können sich unter Umständen ihre Erstsprache anstelle einer Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache anerkennen lassen. Das geschieht über eine Sprachprüfung oder durch Zeugnisse aus dem Herkunftsland. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland, die Schule kann sie erklären.
Von der Grundschule auf die weiterführende Schule
Die Grundschule dauert je nach Bundesland vier bis sechs Jahre. Danach wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Die Schulform hat großen Einfluss auf die spätere Ausbildung und die beruflichen Möglichkeiten, und grundsätzlich gilt: Bessere Noten eröffnen mehr Wahlmöglichkeiten. Das Abitur (der höchste Schulabschluss) ist die Voraussetzung für ein Studium an einer Universität.
Wie die weiterführende Schule ausgewählt wird, hängt vom Bundesland ab. In manchen Ländern entscheiden die Noten und die Einschätzung der Lehrkraft, welche Schule das Kind besuchen muss. In vielen Ländern geben die Lehrkräfte nur eine Empfehlung ab, und die Eltern treffen die endgültige Entscheidung. Trotzdem kann es schwierig sein, eine Schule zu finden, die ein Kind mit schlechten Noten aufnimmt. Die einzelnen Schulformen nennt die Quelle nicht. Ihre Bezeichnungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, aufgeführt sind sie auf den Bildungsseiten des jeweiligen Landes.
Die Notenskala ist überall gleich: 1 ist die beste Note, 6 die schlechteste. Zeugnisse gibt es zweimal im Jahr. Das Halbjahreszeugnis, das meist Ende Januar ausgegeben wird, zeigt Eltern und Kindern, wo das Kind steht. Das Jahreszeugnis, das oft vor den Sommerferien verteilt wird, entscheidet darüber, ob ein Kind in die nächste Klasse versetzt wird oder das Schuljahr wiederholt. An den meisten Grundschulen enthalten die Zeugnisse der ersten beiden Schuljahre keine Noten, sondern nur eine kurze schriftliche Beurteilung durch die Lehrkraft.
Häufige Fragen
Wie schnell nach der Ankunft muss ein Kind zur Schule gehen?
Jedes Kind, das in Deutschland lebt, muss ab einem Alter von sechs oder sieben Jahren zur Schule gehen, und geflüchtete Kinder ab sechs Jahren müssen oft schon kurz nach ihrer Ankunft damit beginnen. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Regeln des Bundeslandes und des örtlichen Schulamts ab. Fragen zum Aufenthaltsstatus beantwortet die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.
Können Eltern gegen die Empfehlung der Lehrkraft eine weiterführende Schule wählen?
Das hängt vom Bundesland ab. In manchen Ländern entscheiden die Noten und die Einschätzung der Lehrkraft. In vielen anderen gibt die Lehrkraft nur eine Empfehlung ab, und die Eltern entscheiden, allerdings kann es schwierig sein, eine Schule zu finden, die ein Kind mit schlechten Noten aufnimmt.
Sind Privatschulen kostenlos?
In der Regel nicht. Privatschulen werden nicht vom Staat, sondern von privaten Unternehmen, Kirchen oder Vereinen getragen und verlangen fast immer Schulgeld. Beträge nennt die Quelle nicht. Jede Privatschule legt ihre Gebühren, Bedingungen und Voraussetzungen selbst fest.
Wo bekommen Eltern Hilfe bei Fragen rund um die Schule?
Der JMD bietet Beratung vor Ort und online an, die Mitarbeitenden sprechen verschiedene Sprachen. Das Elterntelefon berät kostenlos und anonym auf Deutsch unter 0800 111 0550. Es ist montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 9:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Ab der 5. Klasse können Kinder außerdem über stayschool.de kostenlose Online-Lernhilfe bekommen.
Quellen: handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Zu Ihrer persönlichen Situation fragen Sie bitte die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Quellen
- handbookgermany.de: Schools in Germany, abgerufen am 22. Oktober 2026
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