Aus dem Englischen übersetzt, zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026. Den Originalartikel auf Englisch lesen
Dieser Ratgeber richtet sich an Internationals, die vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind und eine Arbeit beginnen, ob in Vollzeit, in Teilzeit oder im Minijob. Danach wissen Sie, was der gesetzliche Mindestlohn ist, für wen er gilt, welche Fragen die offiziellen Quellen offenlassen und wo Sie Hilfe finden, wenn ein Arbeitgeber weniger zahlt.
- Was der gesetzliche Mindestlohn ist
- Wie hoch er ist und wo Sie das nachprüfen
- Für wen der Mindestlohn gilt
- Ausnahmen und Sonderregeln
- Wo Sie Hilfe bekommen, wenn ein Arbeitgeber weniger zahlt
- Häufige Fragen
Was der gesetzliche Mindestlohn ist
In Deutschland gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den Mindestlohn. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt ihn als Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Er gilt seit dem 1. Januar 2015 auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (Mindestlohngesetz).
Nach Angaben des Ministeriums wurde der Mindestlohn eingeführt, um Beschäftigte in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Er soll Menschen in Niedriglohnjobs vor Lohndumping bewahren und eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe sichern. Außerdem soll er verhindern, dass sich Unternehmen über immer niedrigere Löhne Konkurrenz machen, damit sie stattdessen mit besseren Produkten und Dienstleistungen konkurrieren. Das Ministerium fügt hinzu, dass er zu mehr Stabilität in den deutschen Sozialversicherungssystemen beiträgt.
Viele praktische Fragen werden in Deutschland von den Bundesländern (Länder), den Städten oder örtlichen Behörden geregelt, etwa die Anmeldung der Wohnadresse, Schulen und Kinderbetreuung. Beim allgemeinen Mindestlohn ist das anders. Er ist in einem Bundesgesetz festgelegt und wird von einem Bundesministerium erläutert, die Regel selbst ist also überall in Deutschland gleich. Unterschiedlich ist dagegen die Unterstützung vor Ort: Die unten genannten Beratungsstellen sind von Stadt zu Stadt verschieden.
Wie hoch er ist und wo Sie das nachprüfen
Keine der beiden Quellen, auf denen dieser Ratgeber beruht, nennt den aktuellen Stundensatz. Die Seite des BMAS verweist auf ihren Bereich „Fragen und Antworten“ und auf eine Broschüre zum Mindestlohngesetz, dort wird der Stundenbetrag veröffentlicht. Da der Satz regelmäßig überprüft wird, ist es sinnvoll, die Zahl direkt beim Ministerium nachzulesen und nicht in älteren Artikeln oder vom Hörensagen.
Eine Zahl auf der Seite von Handbook Germany zu Minijobs zeigt allerdings, wie sich der Mindestlohn auf andere Regeln auswirkt. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Stand 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, 2027 soll sie auf 633 Euro steigen.
Wer noch nicht so gut Deutsch spricht, findet auf der Seite des BMAS übersetzte Informationen zum Mindestlohn auf Deutsch, Arabisch, Bulgarisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.
Für wen der Mindestlohn gilt
Das BMAS beschreibt den Mindestlohn als Schutz für Beschäftigte in Deutschland. Laut Handbook Germany gilt das Arbeitsrecht für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für andere Beschäftigte, sie haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und auf Urlaub. Ebenso haben laut Handbook Germany Beschäftigte im Midijob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wer in Teilzeit oder nur wenige Stunden arbeitet, verliert allein dadurch nicht den Anspruch auf den Mindestlohn.
Viele Neuzugezogene beginnen mit kleineren Jobs, deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Arten zu kennen:
- Minijob mit Verdienstgrenze: Sie verdienen Stand 2026 höchstens 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr. In einzelnen Monaten darf es mehr sein, wenn die Jahressumme einschließlich Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld innerhalb von 7.236 Euro bleibt.
- Kurzfristige Beschäftigung: Sie arbeiten im Jahr weniger als drei Monate oder, wenn Sie an weniger als fünf Tagen pro Woche arbeiten, weniger als 70 Arbeitstage. Wie viel Sie in dieser Zeit verdienen, spielt für diese Kategorie keine Rolle.
- Midijob: ein Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze bis zu einer Obergrenze, die auf der Seite von Handbook Germany erklärt wird. Anders als ein Minijob ist ein Midijob sozialversicherungspflichtig, allerdings mit geringeren Beiträgen als bei regulär Beschäftigten.
Handbook Germany erklärt außerdem, dass es im Minijob keine Unter- oder Obergrenze für die Arbeitszeit gibt. Entscheidend ist die Verdienstgrenze, bei kurzfristiger Beschäftigung die Zeitgrenze. Wenn Sie nur ausnahmsweise und ungeplant mehr verdienen, zum Beispiel weil Sie für eine erkrankte Kollegin oder einen erkrankten Kollegen einspringen, und das bis zu dreimal im Jahr, gelten Sie weiterhin als Minijobberin oder Minijobber, solange Ihr Jahresverdienst das 14-Fache der monatlichen Grenze nicht übersteigt, Stand 2026 also 8.442 Euro.
Ausnahmen und Sonderregeln
Die beiden hier verwendeten Quellen nennen keine Personengruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind. Das BMAS spricht von einem allgemeinen Mindestlohn, und die offiziellen Regeln zu möglichen Ausnahmen stehen im Mindestlohngesetz und im Bereich „Fragen und Antworten“ des Ministeriums. Wo die Quellen dieses Ratgebers nichts sagen, sind das Gesetz und die Erläuterungen des Ministeriums maßgeblich.
Die Seite des BMAS zeigt allerdings, dass es in einigen Branchen zusätzliche Regeln gibt. Sie verweist auf eigene Mindestlöhne und zusätzlichen Jahresurlaub in der Pflege. Wer in der Pflege arbeitet, findet daher neben der allgemeinen Regel auch branchenspezifische Informationen.
Ob Sie in Deutschland überhaupt arbeiten dürfen und in welcher Art von Job, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Das ist keine Frage des Mindestlohns. Konkrete Fragen zum Aufenthalt klärt die Ausländerbehörde, oder Sie besprechen sie mit einer Migrationsberatung.
Wo Sie Hilfe bekommen, wenn ein Arbeitgeber weniger zahlt
Die Quellen dieses Ratgebers beschreiben weder ein förmliches Beschwerdeverfahren noch Fristen, um nicht gezahlten Lohn einzufordern. Sie nennen aber mehrere Stellen, an denen Beschäftigte Informationen und Unterstützung bekommen:
- Informieren Sie sich über Ihre grundlegenden Rechte. Handbook Germany hat Kapitel mit den Titeln „Arbeitsrechte“ und „Arbeitsvertrag“, die Arbeitnehmerrechte und den Mindestlohn ausführlicher behandeln.
- Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Handbook Germany verlinkt auf Faire Integration, ein Netzwerk, über das Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden, die bei Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen hilft. Welche Beratungsstellen es gibt, hängt von Ihrem Wohnort ab.
- Nutzen Sie die offiziellen Quellen. Der Bereich „Fragen und Antworten“ des BMAS und seine übersetzten Materialien erklären die Regeln in mehreren Sprachen. Auf der Website des BMAS gibt es außerdem einen Bereich „Faire Mobilität“ innerhalb der Seiten zum Arbeiten in einem anderen EU-Land.
- Prüfen Sie die Details zum Minijob. Handbook Germany verlinkt auf die Website der Bundesagentur für Arbeit, die ausführliche Informationen zu Minijobs bietet.
Fragen zu Fristen für Ansprüche oder dazu, welche Behörde im Einzelfall zuständig ist, klären Sie am besten mit einer Beratungsstelle, die Ihnen die geltenden Regeln erklären kann.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Laut Handbook Germany gilt das Arbeitsrecht für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für andere Beschäftigte, sie haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und auf Urlaub. Nach derselben Quelle haben auch Beschäftigte im Midijob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn pro Stunde?
Die beiden Quellen dieses Ratgebers nennen den Stundensatz nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht ihn in seinem Bereich „Fragen und Antworten“ und in seiner Broschüre zum Mindestlohngesetz. Handbook Germany weist darauf hin, dass die Verdienstgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt ist: Stand 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, 2027 steigt sie auf 633 Euro.
Darf ich einen Minijob annehmen, während ich Leistungen vom Jobcenter bekomme?
Laut Handbook Germany ist das möglich, Sie müssen das Jobcenter aber vor Beginn informieren, sonst werden Ihre Leistungen gekürzt. Ein Teil des zusätzlichen Einkommens wird auf das Bürgergeld angerechnet, die ersten 100 Euro bleiben jedoch immer anrechnungsfrei. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss ebenfalls das Jobcenter informieren und darf höchstens 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten.
Wer hilft mir, wenn mein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt?
Handbook Germany verweist Beschäftigte auf das Netzwerk Faire Integration, das an vielen Orten Beratungsstellen zu Arbeitnehmerrechten und Arbeitsbedingungen hat. Die Website des BMAS erklärt die Regeln in mehreren Sprachen. Bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus sind die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatung die richtige Anlaufstelle.
Quellen: bmas.de · handbookgermany.de
Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten Seiten. Regeln und Gebühren ändern sich; das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Ihrer Stadt, an eine anerkannte Migrationsberatung oder an einen Rechtsanwalt.
Quellen
- bmas.de: BMAS – Mindestlohn, abgerufen am 19. Oktober 2026
- handbookgermany.de: "Minijobs" in Deutschland, abgerufen am 19. Oktober 2026
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